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Abgassystem; Vermeidung Von Schäden Durch Wasserseitige Korrosion; Bestimmungsgemäße Verwendung; Abgasseitiger Anschluss - Viessmann VITOGAS 200-F Typ GS2 Planungsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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Planungshinweise
(Fortsetzung)
Vermeidung von Schäden durch wasserseitige Korrosion
Die heizwasserseitige Korrosionsbeständigkeit der in Heizungsanla-
gen und Wärmeerzeugern eingesetzten Eisenwerkstoffe beruht auf
der Abwesenheit von Sauerstoff im Heizwasser.
Der mit der Erstbefüllung und bei Nachfüllungen mit dem Wasser in
die Heizungsanlage gelangende Sauerstoff reagiert, ohne Schäden zu
verursachen, mit den Werkstoffen der Anlage.
Die charakteristische Schwarzfärbung des Wassers nach einiger
Betriebszeit zeigt an, dass hier kein freier Sauerstoff mehr vorhanden
ist.
Die technischen Regeln, insbesondere die VDI-Richtlinie 2035-2 emp-
fehlen daher, Heizungsanlagen so auszulegen und zu betreiben, dass
der ständige Zutritt von Sauerstoff in das Heizwasser nicht möglich
ist.
Möglichkeiten für Zutritt von Sauerstoff während des Betriebs:
■ Über durchströmte offene Ausdehnungsgefäße
■ Durch Unterdruck in der Anlage
■ Über gasdurchlässige Bauteile
Geschlossene Anlagen – z. B. mit Membran-Druckausdehnungsgefäß
– bieten bei richtiger Größe und richtigem Systemdruck einen guten
Schutz vor dem Eindringen von Sauerstoff aus der Luft in die
Anlage.
Der Druck muss an jeder Stelle der Heizungsanlage, auch an der
Saugseite der Pumpe, und bei jedem Betriebszustand über dem Druck
der umgebenden Atmosphäre liegen.
3.8 Bestimmungsgemäße Verwendung
Das Gerät darf bestimmungsgemäß nur in geschlossenen Heizungs-
systemen gemäß EN 12828 unter Berücksichtigung der zugehörigen
Montage-, Service- und Bedienungsanleitungen installiert und betrie-
ben werden. Es ist ausschließlich für die Erwärmung von Heizwasser
in Trinkwasserqualität vorgesehen.
Die bestimmungsgemäße Verwendung setzt voraus, dass eine orts-
feste Installation in Verbindung mit anlagenspezifisch zugelassenen
Komponenten vorgenommen wurde.
Die gewerbliche oder industrielle Verwendung zu einem anderen
Zweck als zur Gebäudeheizung oder Trinkwassererwärmung gilt als
nicht bestimmungsgemäß.

Abgassystem

4.1 Abgasseitiger Anschluss

Für Abgasanlagen bestehen für Gas-Feuerstätten die nachfolgenden
Anforderungen hinsichtlich Ausführung und Aufstellung:
Vor Beginn der Arbeiten an der Abgasanlage sollte sich der Hei-
zungsfachbetrieb mit dem zuständigen Bezirksschornsteinfeger-
meister abstimmen.
Es ist empfehlenswert, die Beteiligung des Bezirksschornsteinfeger-
meisters zu dokumentieren.
Anforderungen gemäß Muster-Feuerungsverordnung
Die länderspezifischen Bau- und Feuerungsverordnungen müssen
berücksichtigt werden.
VITOGAS
Der Vordruck des Membran-Druckausdehnungsgefäßes ist min. bei
der jährlichen Wartung zu prüfen.
Der Einsatz von gasdurchlässigen Bauteilen, z. B. nicht diffusions-
dichte Kunststoffleitungen in Fußbodenheizungen, ist zu vermeiden.
Falls sie doch verwendet werden, ist eine Systemtrennung vorzuse-
hen. Diese muss das durch die Kunststoffrohre fließende Wasser
durch einen Wärmetauscher aus korrosionsbeständigem Material von
den anderen Heizkreisen – z. B. vom Wärmeerzeuger – trennen.
Bei einer korrosionstechnisch geschlossenen Warmwasser-Hei-
zungsanlage, bei der die vorgenannten Punkte berücksichtigt wurden,
sind zusätzliche Korrosionsschutzmaßnahmen nicht erforderlich.
Falls die Gefahr des Sauerstoffeinbruchs besteht, sind zusätzliche
Schutzmaßnahmen durchzuführen, z. B. durch Zugeben von Sauer-
stoffbindemittel Natriumsulfit (5 - 10 mg/Liter im Überschuss). Der pH-
Wert des Heizwassers soll 8,2 - 9,5 betragen.
Falls Bauteile aus Aluminium vorhanden sind, gelten davon abwei-
chende Bedingungen.
Falls Chemikalien zum Korrosionsschutz eingesetzt werden, empfeh-
len wir, sich die Unbedenklichkeit der Zusätze gegenüber den Kes-
selwerkstoffen und den Werkstoffen der anderen Bauteile der Hei-
zungsanlage vom Hersteller der Chemikalien bescheinigen zu las-
sen.
Wir empfehlen, sich bei Fragen der Wasseraufbereitung an entspre-
chende Fachbetriebe zu wenden.
Weitere detaillierte Angaben sind in der VDI-Richtlinie 2035-2 zu fin-
den.
Darüber hinausgehende Verwendung ist vom Hersteller fallweise frei-
zugeben.
Fehlgebrauch des Geräts bzw. unsachgemäße Bedienung (z.B. durch
Öffnen des Geräts durch den Anlagenbetreiber) ist untersagt und führt
zum Haftungsausschluss. Fehlgebrauch liegt auch vor, wenn Kompo-
nenten des Heizungssystems in ihrer bestimmungsgemäßen Funktion
verändert werden (z.B. durch Verschließen der Abgas- und Zuluft-
wege).
Formblätter sind bei den regionalen Baubehörden erhältlich.
Gas-Feuerstätten müssen innerhalb desselben Geschosses, in dem
sie aufgestellt sind, an Schornsteine angeschlossen werden (keine
Trenndecke durchstoßen).
■ Abgasanlagen müssen nach lichtem Querschnitt und Höhe, falls
erforderlich auch nach Wärmedurchlasswiderstand und innerer
Oberfläche, so bemessen sein, dass die Abgase bei allen bestim-
mungsgemäßen Betriebszuständen ins Freie abgeführt werden und
gegenüber Räumen kein gefährlicher Überdruck auftreten kann.
■ Die Abgase von Feuerstätten für flüssige und gasförmige Brenn-
stoffe können in Schornsteine oder Abgasleitungen eingeleitet wer-
den.
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