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Vermeidung Von Schäden Durch Wasserseitige Korrosion; Wichtige Sicherheitsvorschriften Und Bestimmungen; Anzeige- Und Erlaubnispflicht - Viessmann VITOPLEX series Planungsanleitung

Heiß- und warmwassererzeuger
Inhaltsverzeichnis

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Planungs- und Betriebshinweise
Erdalkalien (Ca + Mg)
*
1
Phosphat (PO
)
4
Bei Einsatz von Sauerstoffbindemitteln:
*
Natriumsulfit (Na
SO
)
2
3
Vermeidung von Schäden durch wasserseitige Korrosion
Die heizwasserseitige Korrosionsbeständigkeit der in Heizungs-
anlagen und Wärmeerzeugern eingesetzten Eisenwerkstoffe
2
beruht auf der Abwesenheit von Sauerstoff im Heizungswasser.
Der mit der Erstbefüllung und bei Nachfüllungen mit dem Wasser
in die Heizungsanlage gelangende Sauerstoff reagiert, ohne
Schäden zu verursachen, mit den Werkstoffen der Anlage. Die
charakteristische Schwarzfärbung des Wassers nach einiger
Betriebszeit zeigt an, dass hier kein freier Sauerstoff mehr vor-
handen ist. Die Technischen Regeln, insbesondere die VDI-Richt-
linie 2035-2 empfehlen daher, Heizungsanlagen so auszulegen
und zu betreiben, dass der ständige Zutritt von Sauerstoff in das
Heizungswasser nicht möglich ist.
Der Zutritt von Sauerstoff während des Betriebs kann üblicher-
weise nur erfolgen:
über durchströmte offene Ausdehnungsgefäße
durch Unterdruck in der Anlage
über gasdurchlässige Bauteile
Geschlossene Anlagen
bieten bei richtiger Größe und richtigem Systemdruck einen guten
Schutz vor dem Eindringen von Sauerstoff aus der Luft in die
Anlage. Der Druck muss an jeder Stelle der Heizungsanlage,
auch an der Saugseite der Pumpe, und bei jedem Betriebszustand
über dem Druck der umgegebenden Atmosphäre liegen. Der Vor-
druck des Membran-Ausdehnungsgefäßes ist mindestens bei der
jährlichen Wartung zu prüfen. Zu Druckhaltesystemen und Korro-
sion siehe auch Kapitel 2.1 Allgemeine Planungshinweise . Der

2.9 Wichtige Sicherheitsvorschriften und Bestimmungen

Anzeige- und Erlaubnispflicht

Gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Gemäß §§ 4ff des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in Verbin-
dung mit der 4. BImSchV ist für Feuerungsanlagen mit folgenden
Feuerungsleistungen und für den Einsatz von folgenden Brenn-
stoffen eine Genehmigung einzuholen (siehe auch Punkt 8):
*1
Sollen die Bestimmungen der Trinkwasser-Verordnung/Trinkwasseraufbereitungs-Verordnung eingehalten werden, dürfen der pH-
Wert 9,5 und die PO
-Konzentration von 7 mg/Liter nicht überschritten werden.
4
*2
Für Viessmann Heißwassererzeuger ist als untere Phosphat-Konzentration der halbe Maximalwert von 2,5 bzw. 5 mg/Liter PO
halten.
*3
Die Verwendung anderer geeigneter Produkte wird nicht ausgeschlossen. Dabei sind die jeweiligen Richtlinien der Lieferfirma zu
berücksichtigen.
VIESMANN
22
mmol/
Liter
mg/Liter
3
mg/Liter
z.B. mit Membran-Ausdehnungsgefäß
(Fortsetzung)
salzarm
< 0,02
*
2
< 5
Einsatz von gasdurchlässigen Bauteilen, z.B. nicht diffusions-
dichte Kunststoffleitungen in Fußbodenheizungen, ist zu vermei-
den. Werden sie doch verwendet, dann ist eine Systemtrennung
vorzusehen. Diese muss das durch die Kunststoffrohre fließende
Wasser durch einen Wärmetauscher aus korrosionsbeständigem
Material von den anderen Heizkreisen
ger
trennen.
Bei einer korrosionstechnisch geschlossenen Warmwasser-Hei-
zungsanlage, bei der die vorgenannten Punkte berücksichtigt
wurden, sind zusätzliche Korrosionsschutzmaßnahmen nicht
erforderlich. Besteht jedoch die Gefahr des Sauerstoffeinbruchs,
dann sind zusätzliche Schutzmaßnahmen durchzuführen, z. B.
durch Zugeben von Sauerstoffbindemittel Natriumsulfit (5 - 10 mg/
Liter im Überschuss). Der pH-Wert des Heizungswassers soll 8,2
- 9,5 betragen.
Sind Bauteile aus Aluminium vorhanden, gelten davon abwei-
chende Bedingungen.
Werden Chemikalien zum Korrosionsschutz eingesetzt, empfeh-
len wir, sich die Unbedenklichkeit der Zusätze gegenüber den
Kesselwerkstoffen und den Werkstoffen der anderen Bauteile der
Heizungsanlage vom Hersteller der Chemikalien bescheinigen zu
lassen. Wir empfehlen, sich bei Fragen der Wasseraufbereitung
an entsprechende Fachfirmen zu wenden.
Weitere detaillierte Angaben sind in der VDI-Richtlinie 2035-2 und
EN 14868 zu finden.
Bei einer Feuerungsleistung ab 1 MW für feste oder flüssige
Brennstoffe (außer Heizöl EL)
Bei einer Feuerungsleistung ab 20 MW für Heizöl EL und gas-
förmige Brennstoffe
salzhaltig
< 0,02
< 0,02
*
2
< 10
< 15
< 10
z. B. vom Wärmeerzeu-
VITOPLEX / VITOROND / VITOMAX
einzu-
4

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