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FAHRWERK ABSTIMMEN
10.11
Fahrtdurchhang einstellen
10.12
Grundeinstellung der Gabel kontrollieren
Info
Bei der Gabel kann aus verschiedenen Gründen kein exakter Fahrtdurchhang festgelegt werden.
10.13
Gabelluftdruck einstellen
Warnung
Unfallgefahr Änderungen der Fahrwerkseinstellung können das Fahrverhalten stark verändern.
Extreme Änderungen der Fahrwerkseinstellung können das Fahrverhalten wesentlich verschlechtern und Bauteile überlasten.
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Nehmen Sie Einstellungen nur innerhalb des empfohlenen Bereiches vor.
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Fahren Sie nach Änderungen zuerst langsam, um das Fahrverhalten abzuschätzen.
Info
Luftdruck frühestens 5 Minuten nach Abstellen des Motors unter gleichen Bedingungen kontrollieren oder einstellen.
Die Luftfederung befindet sich im linken Gabelbein. Die Druck- und Zugstufendämpfung befindet sich im rechten Gabelbein.
Vorarbeit
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Motorrad mit Hubständer aufheben. (
–
Federbein ausbauen.
–
Federbein im ausgebauten Zustand gründlich reinigen.
Hauptarbeit
–
Eine entsprechende Feder auswählen und montieren.
Vorgabe
Federrate (125/150 SX EU)
Gewicht Fahrer: 65... 75 kg
Gewicht Fahrer: 75... 85 kg
Gewicht Fahrer: 85... 95 kg
Federrate (125/150 SX US)
B00292-10
Gewicht Fahrer: 65... 75 kg
Gewicht Fahrer: 75... 85 kg
Gewicht Fahrer: 85... 95 kg
Info
Die Federrate ist an der Federaußenseite angeführt.
Nacharbeit
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Federbein einbauen.
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Motorrad vom Hubständer nehmen. (
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Statischen Durchhang des Federbeins kontrollieren. (
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Fahrtdurchhang des Federbeins kontrollieren. (
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Zugstufendämpfung des Federbeins einstellen. (
–
Kleinere Abweichungen des Fahrergewichtes können durch den Gabelluftdruck aus-
geglichen werden.
–
Wenn die Gabel öfter durchschlägt (harter Endanschlag beim Einfedern), muss der
Gabelluftdruck im Rahmen der Vorgabe erhöht werden, um Beschädigungen an
Gabel und Rahmen zu vermeiden.
–
Wenn sich die Gabel nach längerem Betrieb ungewöhnlich hart anfühlt, müssen die
Gabelbeine entlüftet werden.
401000-01
Vorarbeit
–
Motorrad mit Hubständer aufheben. (
S. 37)
(
S. 44)
36 N/mm
39 N/mm
42 N/mm
36 N/mm
39 N/mm
42 N/mm
(
S. 45)
S. 37)
S. 32)
S. 37)
S. 31)
S. 30)
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