BREMSEN
Bremsbeläge der Hinterradbremse kontrollieren
12.12
Warnung
Unfallgefahr Verminderte Bremswirkung durch abgenutzte Bremsbeläge.
–
Abgenutzte Bremsbeläge unverzüglich wechseln. (Ihre autorisierte KTM-Fachwerkstätte hilft Ihnen gerne.)
Bremsbeläge der Hinterradbremse wechseln
12.13
Warnung
Hautreizungen Bremsflüssigkeit kann bei Kontakt Hautreizungen verursachen.
–
Nicht mit Haut oder Augen in Berührung bringen, von Kindern fernhalten.
–
Tragen Sie geeignete Schutzkleidung und eine Schutzbrille.
–
Wenn Bremsflüssigkeit in die Augen gelangt, gründlich mit Wasser spülen und sofort einen Arzt aufsuchen.
Warnung
Unfallgefahr Verringerte Bremswirkung durch überalterte Bremsflüssigkeit.
–
Bremsflüssigkeit der Vorder- und Hinterradbremse entsprechend dem Serviceplan wechseln. (Ihre autorisierte
KTM-Fachwerkstätte hilft Ihnen gerne.)
Warnung
Umweltgefährdung Problemstoffe verursachen Umweltschäden.
–
Öle, Fette, Filter, Kraftstoffe, Reinigungsmittel, Bremsflüssigkeit usw. ordnungsgemäß laut geltenden Vorschriften entsor-
gen.
Info
Keinesfalls Bremsflüssigkeit DOT 5 verwenden! Diese basiert auf Silikonöl und ist purpur gefärbt. Dichtungen und Brems-
schläuche sind nicht für Bremsflüssigkeit DOT 5 ausgelegt.
Bringen Sie Bremsflüssigkeit nicht mit lackierten Teilen in Berührung, Bremsflüssigkeit greift Lack an!
Verwenden Sie nur saubere Bremsflüssigkeit aus einem dicht verschlossenen Behälter!
–
Fahrzeug senkrecht stellen.
–
Schraubdeckel
–
Bremsflüssigkeit bis zur Markierung
Bremsflüssigkeit DOT 4 / DOT 5.1 (
–
Schraubdeckel mit Membran und O-Ring montieren.
Info
Übergelaufene oder verschüttete Bremsflüssigkeit sofort mit Wasser abwa-
B00360-10
schen.
–
Bremsbeläge auf ihre Mindestbelagstärke
Mindestbelagstärke
»
Ist die Mindestbelagstärke unterschritten:
–
Bremsbeläge der Hinterradbremse wechseln.
–
Bremsbeläge auf Beschädigung und Rissbildung kontrollieren.
»
Sind Beschädigungen oder Risse zu erkennen:
–
Bremsbeläge der Hinterradbremse wechseln.
B00355-10
x
mit Membran
und O-Ring entfernen.
auffüllen.
S. 113)
≥ 1 mm
kontrollieren.
(
S. 62)
x
x
(
S. 62)
62