PLAN FÜR DIE PROGRAMMIERTE WARTUNG
EURO6-BENZIN-VERSIONEN
Die im Plan für die programmierte Wartung vorgegebenen Kontrollen müssen nach Erreichen von 180.000
Fahrkilometern bzw. 12 Jahren zyklisch ab der ersten Wartungszeit unter Einhaltung der gleichen Abständen
wiederholt werden.
Kontrolle des Ladezustands der Batterie und eventuelles
Nachladen
Kontrolle des Zustands und der Abnutzung der Reifen und
eventuelle Druckeinstellung. Kontrolle des Nachfüllsatzes des
Reifen-Reparatursets „Fix&Go Automatic" (für Versionen/Märkte,
wo vorgesehen)
Kontrolle der Beleuchtungsanlage (Scheinwerfer,
Fahrtrichtungsanzeiger, Warnblinkanlage, Kofferraumleuchte,
Innenraumleuchte, Handschuhfachleuchte, Kontrollleuchten der
Instrumententafel usw.)
Flüssigkeitsstand Motorraum prüfen und ggf. ergänzen
Kontrolle Abgasemissionen / Abgastrübung
Kontrolle des Betriebs der Motorversorgung/-kontrolle, der
Emissionen und (für Versionen/Märkte, wo vorgesehen), des
Alterungszustands des Motoröls
(1) Zum Nachfüllen sind die in den Bordunterlagen angegebenen Flüssigkeiten zu verwenden und erst nach der Feststellung, dass die
Anlage fehlerfrei ist.
Tausend Kilometer
30
Jahre
2
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(1)
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60
90
120
150
4
6
8
10
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KENNTNIS DES
FAHRZEUGES
SICHERHEIT
180
12
ANLASSEN UND
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FAHRT
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KONTROLLLEUCHTEN
UND MELDUNGEN
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IM NOTFALL
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WARTUNG UND
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PFLEGE
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TECHNISCHE DATEN
INHALTS-
VERZEICHNIS
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