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Rechtliche Hinweise - Ottobock BionicLink 60X7 Gebrauchsanweisung

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6.2 Anlegen des BionicLink
1) Steckerabdeckung am Gelenkmodul öffnen (siehe Abb. 2).
2) Den Stecker des Funkadapter-Kabels an die untere Buchse des Gelenkmoduls anschließen
(siehe Abb. 3).
INFORMATION: Einsteckrichtung beachten.
→ Blaue Leuchtdiode am BionicLink muss leuchten. Sonst Akku der Orthese laden oder
Verbindungskabel überprüfen.
3) Das Klettband mit dem freien Ende um das Gelenkmodul schlingen, durch den Kunststoffring
fädeln und straff ziehen (BionicLink C-Brace A5).
7 Inbetriebnahme
1) Verbindung zwischen dem BionicLinkPC und dem PC aufbauen.
2) Einstellsoftware am PC starten (C-Soft ab Version 2.6).
3) Verbindungsaufbau in C-Soft starten.
4) Die Einstellungen können durchgeführt werden.
INFORMATION: Der Orthesenträger muss während der Einstellarbeiten sicher und ru­
hig stehen bzw. sitzen.
→ Während der Datenübertragung blinkt die blaue LED am BionicLink.
INFORMATION
Die Reichweite der Bluetooth Verbindung beträgt etwa 10 m, kann jedoch je nach den räumli­
chen Gegebenheiten variieren. Die Orthese sollte bei bestehender Verbindung nicht außer
Reichweite gelangen.
INFORMATION
Befindet sich die Orthese außerhalb der Sendereichweite oder wird der Übertragungspfad ab­
geschattet (z.B. durch Stahl oder Stahlbeton) kann die Verbindung unterbrochen werden. Dies
wird durch die Meldung am PC „Verbindung unterbrochen" angezeigt.

8 Rechtliche Hinweise

8.1 Haftung
Der Hersteller haftet nur, wenn das Produkt unter den vorgegebenen Bedingungen und zu den
vorgegebenen Zwecken eingesetzt wird. Der Hersteller empfiehlt das Produkt sachgemäß zu
handhaben und entsprechend der Anleitung zu pflegen.
Für Schäden, die durch Bauteile und Ersatzteile verursacht werden, die nicht vom Hersteller frei­
gegeben wurden, haftet der Hersteller nicht. Reparaturen sind nur von autorisierten Fachhänd­
lern oder vom Hersteller selbst durchzuführen.
8.2 CE-Konformität
Das Produkt erfüllt die Anforderungen der Richtlinie 93/42/EWG für Medizinprodukte. Aufgrund
der Klassifizierungskriterien für Medizinprodukte nach Anhang IX der Richtlinie wurde das Pro­
dukt in die Klasse I eingestuft. Die Konformitätserklärung wurde deshalb von Ottobock in alleini­
ger Verantwortung gemäß Anhang VII der Richtlinie erstellt.
Das Produkt erfüllt außerdem die Anforderungen der Richtlinie 1999/5/EG für Funkanlagen und
Telekommunikationsendeinrichtungen. Die Konformitätsbewertung wurde von Ottobock nach An­
hang IV der Richtlinie durchgeführt. Eine Kopie der Konformitätserklärung kann unter der Adres­
se des Herstellers (siehe letzte Seite) angefordert werden.
6 | Ottobock

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