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Kaminschürze; Verbindungsstück; Wärmeabgabe; Warmluftanlagen - Spartherm Premium V-ASh Aufbauanleitung

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6.3 K AMINSCHÜRZE
Eine Kaminschürze dar f keine direk te Verbindung mit der Brennzelle
haben. Sie muss selbsttragend errichtet werden. Bitte beachten Sie, dass
zwischen der Türzarge und der Kaminschürze, bzw. dem Montagerahmen,
ein Mindestabstand von 6 mm bestehen muss, um die Brennzellentür bei
Bedarf (z.B. Austausch der Scheibe) demontieren zu können.
6.4 VERBINDUNGSSTÜCK
Der Stutzen für das Verbindungsstück befindet sich auf dem Abgasdom der
Brennzelle. Der Anschluss an den Schonstein erfolgt möglichst direkt und
kann sowohl vertikal nach oben als auch ansteigend (strömungsgünstig)
erstellt werden. Der Anschluss an den Schornstein muss mit einem einge-
mauerten Wandfutter bzw. nach Schorn steinherstellerangaben erfolgen. Das
Verbindungsstück ist aus Formstücken aus Schamotte für Hausschornsteine
oder Blechrohren aus mindestens 2 mm dicken Stahlblech nach DIN 1623,
DIN 1298, DIN EN 1856 und entsprechenden Formstücken herzustellen.
ANMERKUNG
Anforderungen an das Verbindungsstück nach DIN 18160.
6.5 WÄRMEABGABE
Da unterschiedliche Bauarten von Kaminanlagen mit unseren Brennzellen
möglich sind, ist eine genaue Planung der Kaminanlage durch ein Fachun-
ternehmen unerlässlich. Eine ausreichende Wärmeabgabe muss sicherge-
stellt werden. Dies kann über Konvektionsluftleitungen in der Verkleidung,
über wärmeabgebende Verkleidungsteile oder über eine Kombination aus
beiden realisiert werden.

6.5.1 WARMLUFTANLAGEN

Bei Kaminanlagen, die bestimmungsgemäß die erzeugte Wärme über Kon-
vektion ( Warmluftofen, Heizkamin. etc) abführen, sind folgende Punkte zu
beachten:
• Der Querschnitt für die Lufteintrittöffnung und für die Luftaustrittsöff-
nung sind den Technischen Daten zu entnehmen. Abweichende Quer-
schnitte sind bei rechnerischem Nachweis möglich.
• Mindestens 50% der Luf teintrit ts- und Luf taustrit tsöf fnung dür fen
nicht verschließbar sein.
• B ei Ver wendung des Konvek tionsluf tmantels müs sen alle vier
Anschlussstutzen belegt werden. Die Lufteintritts- und die Luftaustritt-
söffnungen dürfen nicht verschließbar sein.
• Die Luftleitungen müssen aus nicht brennbaren formbeständigen Bau-
stoffen bestehen.
• In einem Bereich von 30 cm neben und 50 cm über den Warm-
luftaustrittsgittern dürfen sich keine brennbaren Baustoffe und Gegen-
stände, z.B. Holzdecken, und keine Einbaumöbel befinden.
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