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Truma DuoControl CS Gebrauchsanweisung, Einbauanweisung Seite 3

Gasdruck-regelanlage
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Die Druckregelgeräte und Schlauchleitungen müssen
spätestens 10 Jahre (bei gewerblicher Nutzung 8 Jahre)
nach Herstellungsdatum gegen neue ausgewechselt werden.
Der Betreiber ist dafür verantwortlich.
* entspricht bei einem mittleren Fahrzeuggewicht einer Aufprall-
geschwindigkeit von ca. 15 – 20 km/h auf ein festes Hindernis.
Hinweise zum Heizen während der Fahrt:
Bei Motorcaravans ab Baujahr 01/2007 muss gemäß der Heiz-
geräterichtlinie 2001/56/EG mit den Ergänzungen 2004/78/
EG und 2006/119/EG für den Betrieb einer Flüssiggasheizung
während der Fahrt, eine Sicherheitsabsperreinrichtung vorge-
sehen werden, welche bei einem Leitungsabriss durch Unfall
verhindert, dass ungewollt Gas austreten kann.
Die Truma Gasdruck-Regelanlage DuoControl CS mit inte-
griertem Crashsensor erfüllt in Verbindung mit Hochdruck-
Gasschläuchen mit integrierter Schlauchbruchsicherung (SBS)
alle relevanten Normen, Vorschriften und Richtlinien und
erlaubt somit den europaweiten Betrieb der Gasanlage, auch
während der Fahrt.
Für das Heizen während der Fahrt in Caravans empfehlen wir
ebenfalls die Verwendung einer Sicherheitseinrichtung.
Für Fahrzeuge vor Baujahr 01/2007 gibt es keine Einschrän-
kungen für den Betrieb der Gasanlage während der Fahrt **.
** Ausnahme für Frankreich:
In Frankreich ist der Betrieb der Gasanlage während der Fahrt,
nur in typgeprüften Fahrzeugen mit Erstzulassung ab dem
01.01.2007 erlaubt. Bei älteren Fahrzeugen ist der Betrieb der
Gasanlage während der Fahrt auch in Verbindung mit einer
Sicherheitsabsperreinrichtung nicht zulässig.
Gasflaschen, welche nicht an die Gasinstallation angeschlos-
sen sind, müssen stets geschlossen und mit Schutzkappen
versehen werden. Angeschlossene Gasflaschen gelten als Be-
triebsmittel und nicht als Gefahrgut (ADR Freistellung gemäß
Abschnitte 1.1.3.1 und 1.1.3.2. e).
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