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BROTJE EcoTherm Plus WGB 15 E Techische Information Seite 44

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Abgasleitungs-System und Abgasleitungs-Kaskadensystem
KAS 80/6
(bis max. 38 kW)
Befestigen der Abgasleitung
Waagerechte Abgasleitung
Kürzen der Rohre
Höhe über Dach
Reinigungs- und
Prüföffnungen
Abgasleitungs-Systeme
von Drittanbietern
Normen und Vorschriften
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Bei Verlegung an der Außenwand ist zur individuellen Anpassung der Grund-
bausatz KAS 80/6 mit dem Abgas mündungs-Set K80 AM sowie konzentrischen
Rohren und konzentrischen Bögen aus dem Abgasson derzubehör zu verwenden.
Mit dem Abgasmündungs-Set K80 AM wird der Abschluss an einer Giebelwand
hergestellt bzw. kann das K80 AM auch zur Umgehung eines Dachüberstandes
genutzt werden. Soll das KAS 80/6 durch einen Dachüberstand geführt werden,
wird die Abgasmündung mit den Grundbausätzen KAS 80/5 S C bzw. KAS 80/5 R C
in Verbindung mit den Schrägdachpfannen SKS/SKR hergestellt.
Abgasleitungen müssen im Schacht mindestens alle 2 m je Leitungsausschnitt
und an jedem Formteil mit einem Abstandhalter befestigt werden.
Die Abgasleitung ist mit Gefälle zum Gas-Brennwertgerät zu verlegen, damit das
Kondenswasser aus der Abgasleitung sicher abgeführt werden kann. Das Gefälle
muss mindestens 3° betragen. Dieser Winkel entspricht 5,5 cm/m waagerechte
Abgasleitung.
Alle einfachen und konzentrischen Abgasleitungsrohre sind kürzbar. Nach dem
Absägen sind die Rohrenden sorgfältig zu entgraten. Beim Kürzen eines konzentri-
schen Rohres muss ein Rohrstück von mindestens 6 cm Länge vom Außenrohr ab-
gesägt werden.
Hinsichtlich der Mindesthöhe über Dach gelten die landesrechtlichen Vorschriften
für Schornsteine und Abgaswege.
Im Aufstellraum des Gas-Brennwertgerätes ist min destens eine Reinigungs-/Prüf -
öffnung vorzusehen. Abgasleitungen, die nicht von der Mündung her geprüft und
gereinigt werden können, müssen im Dachraum oder über Dach eine weitere
Reinigungsöffnung haben.
Bei konzentrisch waagerechten Abgasleitungen von mehr als 2 m Länge sollte
auch immer vor dem Eintritt in den Schacht oder der Wanddurchführung ein
zweiter Revisionsbogen angeordnet werden. Somit erhält der Schornsteinfeger
die Möglichkeit, eine Sicht kontrolle bei der Abgaswegeprüfung durchzuführen.
Für die aus dem Einsatz von Abgasleitungs-Sys temen von Drittanbietern resul-
tierenden Schäden oder Betriebsstörungen wird keine Gewährleistung über-
nommen. Dies gilt insbesondere für die Verträglichkeit des Kondenswassers aus
diesen Systemen mit den Werkstoffen des Gas-Brennwertgerätes. Das in den
Abgasleitungen von Drittanbietern entstehende Kondens wasser ist daher geson-
dert abzuführen! Die Verantwortung für Auslegung, Berechnung, Kundendienst
und Gewährleistung für derartige Systeme liegt ausschließlich bei deren Her -
stellern. Dies gilt auch für Beschädigungen am Gas-Brennwertgerät, die auf den
Einsatz eines nicht geeigneten Abgasleitungs-Systems zurückzuführen sind.
Neben den allgemeinen Regeln der Technik sind insbesondere zu beachten:
• Ausführungsbestimmungen der DVGW-TRGI; G600.
• Baurechtliche Bestimmungen der Bundesländer gemäß Feuerungs verordnung
und Bauordnung.
EcoTherm Plus WGB 15 – 38 + WGB-K
Version 01.10

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