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Anforderungen An Das Heizwasser; Vdi-Richtlinie 2035-1 - BROTJE EcoTherm Plus WGB 15 E Techische Information

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12. Anforderungen an das Heizwasser
Anforderungen beachten!
Nur freigegebene Additive
oder Verfahren verwenden!
Den pH-Wert kontrollieren!
VDI-Richtlinie 2035 Teil 1 und 2
Version 01.10
Anforderungen an das Heizwasser
Anforderungen an das Heizwasser für BRÖTJE Gas-Brennwertgeräte
Die Anforderungen an die Heizwasserqualität sind gegenüber früher gestiegen,
da sich die Anlagenbedingungen geändert haben:
• geringerer Wärmebedarf
• Einsatz von Gas-Brennwertgeräte-Kaskaden in größeren Objekten
• vermehrter Einsatz von Pufferspeichern in Verbindung mit Solarthermie und
Festbrennstoffkesseln.
Im Vordergrund steht dabei stets, die Anlagen so auszuführen, dass sie lange Zeit
ohne Störungen sicher ihren Dienst leisten.
Grundsätzlich reicht Wasser in Trinkwasserqualität aus, es muss aber geprüft
werden, ob das an der Anlage vorhandene Trinkwasser hinsichtlich Härtegrad zur
Befüllung der Anlage geeignet ist (siehe Diagramm Wasserhärte in der Technischen
Information der jeweiligen Gas-Brennwertkessel).
Sollte dies nicht der Fall sein, so sind verschiedene Maßnahmen möglich:
1. Zugabe eines Additivs zum Füllwasser, damit die Härte im Kessel nicht ausfällt
und sich der pH-Wert des Anlagenwassers stabil verhält (Härtestabilisator).
2. Verwendung einer Enthärtungsanlage zur Behandlung des Füllwassers.
3. Verwendung einer Entsalzungsanlage zur Aufbereitung des Füllwassers. Die
Entsalzung des Füll- und Ergänzungswassers zu vollentsalztem (VE-)Wasser ist
nicht zu verwechseln mit einer Enthärtung auf 0 °dH. Bei der Enthärtung bleiben
die korrosionswirkenden Salze im Wasser enthalten.
Bei der Zugabe von Additiven dürfen nur die von BRÖTJE freigegebenen Mittel
verwendet werden. Auch die Enthärtung/Entsalzung darf nur mit von BRÖTJE
freigegebenen Geräten und unter Beachtung der Grenzwerte erfolgen. Ansons ten
erlischt die Garantie!
Unter verschiedenen Bedingungen ist eine Eigenalkalisierung (Anstieg des pH-
Wertes) des Anlagenwassers möglich. Daher sollte jährlich eine Kontrolle des pH-
Wertes erfolgen.
Der pH-Wert muss zwischen 8,2 und 9,0 liegen.
Grundsätzlich gelten für alle Kesselgrößen die Anforderungen an das Heizungs-
wasser gemäß VDI-Richtlinie 2035 Teil 1 und 2.
Einschränkend zur VDI 2035 ist eine Teilenthärtung des Wassers unter 6 °dH
nicht zulässig. Eine Vollentsalzung (VE-Wasser) ist nur in Verbindung mit einer
pH-Wert-Stabilisierung anzuwenden!
Der Fußbodenheizkreis ist gesondert zu betrachten. Wenden Sie sich hierzu bitte
an einen Hersteller für Wasserzusätze.
Maßgeblich für die Garantie ist unbedingt die Einhaltung der von BRÖTJE
genannten Hinweise.
EcoTherm Plus WGB 15 – 38 + WGB-K
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