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Entsorgen

Unsachgemäße Beseitigung von Altöl gefährdet die Umwelt und die Gesundheit
Das Öl gehört nach Gebrauch in eine Altöl-Annahmestelle. Die Beimischung von
Fremdstoffen, z. B. Lösemittel-, Brems- und Kühlflüssigkeiten, ist verboten.
Längeren Hautkontakt vermeiden.
Entleeren Sie das Getriebe vom Altöl. Das Altöl muss fachmännisch aufgefangen,
zwischengelagert, transportiert und entsorgt werden. Polyglykole nicht mit Mineralöl
vermischen. Polyglykole müssen separat entsorgt werden.
Beachten Sie die landesspezifische Gesetzgebung. Nach deutschem Recht dürfen Öle mit
verschiedenen Abfallschlüsseln nicht miteinander vermischt werden, damit eine optimale
Aufarbeitung des Öles erfolgen kann (§4 VI Altöl).
Sammeln und entsorgen Sie Altöl bestimmungsgemäß.
Beseitigen Sie vorbei fließendes Öl sofort umweltgerecht mit Ölbindemittel.
Entsorgen Sie die Gehäuseteile, Zahnräder, Wellen und Wälzlager des Getriebemotors als
Stahlschrott. Gleiches gilt auch für die Teile aus Grauguss, sofern keine gesonderte
Sammlung erfolgt.
Die Schneckenräder sind teilweise aus Buntmetall. Entsorgen Sie diese entsprechend.
Entsorgen Sie das Verpackungsmaterial vorschriftsmäßig oder führen Sie es dem Recycling
zu.
Tabelle 9- 1 Abfallschlüssel für Getriebeöle
Ölsorte
Mineralöl
Polyglykole
Poly-Alpha-Olefine
Biologisch abbaubare Öle
BA 2010
Betriebsanleitung, 08/2015, 70000004322039
WARNUNG
Bezeichnung
CLP ISO VG220
CLP ISO PG VG220
CLP ISO PG VG460
CLP ISO PAO VG68
CLP ISO PAO VG220
CLP ISO H1 VG460
CLP ISO E VG220
Abfallschlüssel
13 02 05
13 02 08
13 02 06
13 02 07
9
81

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