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Kessel-Anlieferung Und Lieferumfang - Ferro GRK 17 H Installation Und Betriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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5.
Vorschriften und Richtlinien
5.1
Aufstellung, Installation und Erstinbetriebnahme
dürfen nur durch zugelassene Fachfirmen und
nach den bestehenden Vorschriften und techni-
schen Regeln erfolgen.
5.2
Vor der Installation der Gas-Spezialheizkessel
muß die Stellungnahme des Bezirks - Schorn-
steinfegermeisters eingeholt werden.
5.3
Der Einbau der Feuerungsanlage muß in jedem
Falle durch die örtliche Baubehörde genehmigt
werden.
5.4
Bei Aufstellung der Gas-Spezialheizkessel sind
die
bauaufsichtlichen Bestimmungen, insbesondere
bezüglich der Heizraumgröße, der Be- und
Entlüf-
tung und des Kaminanschlusses zu erfüllen.
5.5
Die Kessel und Brenner sind als eine Einheit ge-
baut und entsprechen in vollem Umfange den
Festlegungen der TRD 702, sowie der DIN 4788,
Teil 1. Zur Beheizung können alle Gase nach
DIN-
Arbeitsblatt G 260 - DIN 3362, Teil 2,
eingesetzt
werden. Es ist besonders darauf zu
achten, daß
die Feuerungsleistung auf die
Kesselleistung
5.6
Es sind die sicherheitstechnischen Grundsätze
zu
beachten, wie technische Regeln für Gas-
Installa-
tionen DVGW-TRGI. Sicherheitstechnische Aus-
rüstung von Heizanlagen DIN 4751, Blatt 1 + 2
und Teil 4 sowie Gasfeuerungen in
Heizungsanla-
gen DIN 4756. Des weiteren
über regionale Festle-
Heizungsanlagen-Verordnung
V.), Heizungsbetriebs-Verordnung
Betrieb V.) und Feuerungs-Verordnung
(Feu.-V.). Über die Bestimmungen der DIN 4751,
Blatt 2 hinaus sind ausschließlich typgeprüfte
Sicherheitseinrichtungen zu verwenden.
5.7
Alle Heizungsanlagen, die von den vorgenann-
ten Heizungsnormen abweichen, sind zu einer
sicherheitstechnischen Überprüfung unter den
gegebenen Betriebsbedingungen bei der zustän-
digen technischen Überwachungsorganisation
anzumelden. Darüberhinaus fallen alle Anlagen,
deren Vorlauftemperatur auf Werte über 100°C
abgesichert sind, in den Geltungsbereich der
Dampfkesselverordnung.
In diesen Fällen gilt folgende Bestimmung für
eine Beheizungsleistung unter 930 kW - 800
Mcal/h: Gemäß § 12 der Dampfkesselverord-
nung genügt eine Anzeige beim Gewerbeauf-
sichtsamt auf Vordruck III. Der Ersteller
abgestimmt ist.
gungen hinaus, die
(Heiz.-Anlage
(Heiz.-
nungsgemäß installiert ist. Für die Bescheini-
gung kann ebenfalls der Vordruck III verwendet
werden. Bei Anlagen, die abweichend von den
Heizungsnormen gebaut werden sollen, ist die
zuständige technische Überwachungsorgani-
sation einzuschalten. Solche Anlagen bedürfen
einer Ausnahmezulassung nach § 8, Abs. 1 der
Dampfkesselverordnung durch die Erlaubnisbe-
hörde, auch wenn die Feuerungsleistung weni-
ger als 930 kW - 800 Mcal/h beträgt. Es ist eine
Betriebsanweisung für die Gesamtanlage zu
erstellen und an gut sichtbarer Stelle in dauer-
hafter Ausführung im Heizraum anzubringen.
5.8
In die Kaltwasser-Zufuhrleitung des Speichers
ist eine bauteilgeprüfte Sicherheitsgruppe nach
DIN 1988 einzubauen, bestehend aus:
Absperrventil, Rückschlagventil, Schmutzfänger
mit Nirosieb, Membran-Sicherheitsventil (An-
sprechdruck 6 bar) für Leistungsdrücke über
5 bar mit Druckminderer.
6.

Kessel-Anlieferung und Lieferumfang

6.1
Der Gas-Spezialheizkessel wird mit komplett
angebauter Kesselverkleidung, der Spei-
cher
tank unverkleidet, auf getrennten,
transportsta-
bilen Holzpaletten im Holzverschlag
mit sepa
-
rat verpacktem Speicher-
gehäuse angeliefert.
6.2
Zubehör wie Verrohrungsbausatz, Pumpen,
Ausdehnungsgefäß und Sicherheitsventil sind
vorverrohrt und getrennt verpackt.
6.3
Auf der Verpackung befinden sich Hinweise, so
daß der Lieferumfang leicht auf Richtigkeit über-
prüft werden kann.
6.4
Empfehlung - nicht im Gerätelieferumfang
enthalten:
Einbau einer FERRO MATIC - Regelzentrale
mit "L" (Speicherladefunktion).
Auswahl anlagenbezogen laut Kurzerläuterung:
Ladepumpe
Typ B U M L
Mischermotor, wenn vorhanden
Brenner und Umwälzpumpe
GRK...H/V

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