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Abgasführung Waagerecht Mit Grundzubehör Wh, Ws; Erweiterung Mit Abgaszubehören; Luft-/Abgasführung C Über Außenwand; Über Dach - Buderus Logatherm GWPS-41 Hinweise Zur Abgasführung Für Den Fachmann

Gas-absorptionswärmepumpe
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Inhaltsverzeichnis

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Schrägdach
Bild 2
400 mm, in schneereichen Gebieten 500 mm
A
667 mm (je nach Zubehör)
B
45 °, in schneereichen Gebieten 30 °
Tab. 6
Die Schrägdachpfannen sind für Dachneigungen zwi-
schen 15 ° und 55 ° geeignet, je nach Variante.
≥ 1
< 1,5
Bild 3 Mindestabstände zu Fenstern beim Bausatz DO (Beispiele nach
der MuFeuVO); (Maße in m)
*
kein besonderer Abstand erforderlich
3.3
Abgasführung waagerecht mit Grundzubehör WH, WS
3.3.1 Erweiterung mit Abgaszubehören
Das Abgaszubehör „WH/WS" kann zwischen dem Heizgerät und der
Wanddurchführung an jeder Stelle mit den Abgaszubehören „Konzentri-
sches Rohr", „Konzentrischer Bogen" (15 ° - 87 °) oder „Konzentrisches
Rohr mir Prüföffnung" erweitert werden.
Logatherm GWPS/W-41 – 6 720 802 507 (2013/12)
*
≥ 1
> 1,5
6 720 619 379-68.3O
3.3.2 Luft-/Abgasführung C
• Die unterschiedlichen Vorschriften der Bundesländer zur max. zuläs-
sigen Heizleistung (z. B. TRGI 2008, TRF 1996, LBO, FeuVO) beach-
ten.
• Die Mindestabstandsmaße zu Fenstern, Türen, Mauervorständen und
untereinander angebrachten Abgasmündungen beachten.
• Die Mündung des konzentrischen Rohrs darf nach TRGI und LBO nicht
in einem Schacht unter Erdgleiche montiert werden.
3.3.3 Luft-/Abgasführung C
• Bei bauseitiger Eindeckung müssen die Mindestabstandsmaße nach
TRGI eingehalten werden.
Es genügt ein Abstand von 0,4 m zwischen Mündung des Abgaszube-
hörs und Dachfläche, da die Nennwärmeleistung der genannten
Buderus Gas-Absorptionswärmepumpen unter 50 kW liegt.
• Die Mündung des Abgaszubehöres muss Dachaufbauten, Öffnungen
zu Räumen und ungeschützte Bauteile aus brennbaren Baustoffen,
ausgenommen Bedachungen, um mindestens 1 m überragen oder
von ihnen mindestens 1,5 m entfernt sein.
3.3.4 Anordnung von Prüföffnungen
• Bei zusammen mit der Gasfeuerstätte geprüften Abgasführungen bis
4 m Länge ist eine Prüföffnung ausreichend.
• In waagerechten Abschnitten von Abgasleitungen/Verbindungsstü-
cken ist mindestens eine Prüföffnung vorzusehen. Der maximale
Abstand zwischen den Prüföffnungen beträgt 4 m. Prüföffnungen
sind an Umlenkungen größer 45 ° anzuordnen.
• Für waagerechte Abschnitte/Verbindungsstücke genügt insgesamt
eine Prüföffnung, wenn
– der waagerechte Abschnitt vor der Prüföffnung nicht länger als 2 m
ist
und
– sich die Prüföffnung im waagerechten Abschnitt höchstens 0,3 m
vom senkrechten Teil entfernt befindet,
und
– sich im waagerechten Abschnitt vor der Prüföffnung nicht mehr als
zwei Umlenkungen befinden.
• Gegebenenfalls ist eine weitere Prüföffnung in der Nähe der Feuer-
stätte erforderlich, wenn Kehrrückstände nicht in die Feuerstätte
gelangen dürfen.
3.4
Getrenntrohranschluss mit Grundzubehör GAL-K
Der Getrenntrohranschluss bei den genannten Geräten ist mit Abgas-
zubehör „GAL-K" möglich.
Die Verbrennungsluftleitung wird mit Einzelrohr Ø 80 mm ausgeführt.
Ein Montagebeispiel zeigt Bild 15 auf Seite 16.
3.5
Verbrennungsluft-/Abgasleitung an der Fassade mit
Grundzubehör GAF-K
Das Abgaszubehör „GAF-K" kann zwischen der Verbrennungsluft-
ansaugung und der Doppelsteckmuffe bzw. dem „Mündungsabschluss"
an jeder Stelle mit den Abgaszubehören „Konzentrisches Rohr", „Kon-
zentrischer Bogen" (15 ° - 87 °) erweitert werden, wenn deren Verbren-
nungsluftrohr umgesteckt wird. Es kann auch das Abgaszubehör
„Prüföffnung" eingesetzt werden.
Ein Montagebeispiel zeigt Bild 15 auf Seite 16.
Montage
über Außenwand
13
über Dach
33
3
7

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