04 ARBEITSLEITUNG
Verantwortung der Arbeitsleitung
1.
Der Vorgesetzte ist gegenüber der Betriebsleitung für die
richtige Handhabung und Fahrweise des Gabelstaplers
verantwortlich.
2.
Der Vorgesetzte ist für die Einhaltung der Anforderungen
an den Fahrer verantwortlich (siehe Anforderungen an den
Fahrer Seite 12).
3.
Der Vorgesetzte ist verpflichtet, den Fahrer einzuweisen
und dafür zu sorgen, dass die Fahranweisungen befolgt
werden.
4.
Der Vorgesetzte muss dem Gabelstaplerfahrer folgende
Dokumente aushändigen, deren Erhalt vom Fahrer zu
quittieren ist:
•
Betriebsanleitung für STILL-Elektrogabelstapler
•
Andere notwendige Betriebsanleitungen.
Auch der Vorgesetzte muss die Fahranweisungen durchlesen
und sich gut mit diesen vertraut machen.
Stellen Sie sicher, dass für den Gabelstapler mindestens eine
Haftpflichtversicherung abgeschlossen wird, sofern dies von
den örtlichen Behörden verlangt wird.
10
Wartungspersonal
HINWEIS!
Die tägliche Wartung und bestimmte Service-Arbeiten
werden vom Fahrer ausgeführt, nachdem dieser
ausreichend in Konstruktion und Wartung des
Gabelstaplers geschult wurde. Die regelmäßigen
Servicearbeiten sind von einer autorisierten
Serviceorganisation auszuführen. Wenden Sie sich
bitte an die STILL-Serviceabteilung oder einen
autorisierten Distributor, um eine effiziente und
ordnungsgemäße Ausführung der Servicearbeiten
sicherzustellen. STILL bietet Serviceverträge über die
laufende Wartung an.
Nutzungsbedingungen
Der Stapler darf unter folgenden Bedingungen gefahren
werden:
•
in Gebäuden
•
unter einer Überdachung, siehe: Umgebungsbedingungen
Seite 86.
•
auf einer flachen, harten und glatten Oberfläche
•
nach Überprüfung der maximalen Bodenbelastung, die
nicht überschritten werden darf
•
normale Betriebstemperatur siehe
Umgebungsbedingungen Seite 86