AKA Übersteuerungs-
funktion
AKA 241, AKA 243, AKA 244
AKA 243/244 enthält eine Funktion, die einen Wert von einer gegebenen Funktion in einem gegebenen
Regler über Daten kommunikation ablesen kann. Das Gateway verarbeitet die Information und einstellt
anschließend die Werte in den anderen ausgewählten Reglern innerhalb des Systems. Jeder einzelne
Regler führt anschließend die gegebene Funktion aus.
Es dürfen Daten von max. 100 Reglern eingeholt werden. Die Datenkommunikation wird sonst über-
lastet. Angaben zu den Funktionen finden sich auch im Dokument "Übersteuerung, RI8AL-".
Z.Z. sind folgende Funktionen übertragbar:
AKC ON Signal (Inject ON signal)
Diese Funktion wird dazu benutzt, die Kühlstellenregler auszuschalten (das Expansions-/Magnetventil
wird geschlossen), wenn alle zugehörigen Verdichter abgeschaltet sind.
Beispiel: Stoppt der Verdichter, sendet der Verdichterregler ein Signal via Daten Kommunikation. Das
Mastergateway sendet anschließend das Signal an die festgelegten Regler weiter, die dann das Expan-
sions-/Magnetventil schließen.
Verschiebung der Alarmgrenzen
Diese Funktion wird dazu benutzt, während eines Zeitraums, in dem der Verdichterregler nicht mehr in
der Lage ist, zusätzliche Kapazität einzuschalten, die Alarmgrenze anzuheben.
Beispiel: An einem besonders heißen Sommertag, an dem die Außentemperatur einen eingestellten
Wert übersteigt, generiert die Regelung ein von einem Raumfühlersignal abhängiges "Alarmver-
schiebe"-Signal. Dieses Signal wird dann an die festgelegten Regler weitergesandt, die die Grenze für
den Hochtemperaturalarm dementsprechend anheben.
Abtaukontrolle
Die Funktion kann ein Signal über den Abtaustart an die verschiedenen Kühlstellen senden.
Alle festgelegten Regler folgen dem Signal.
Nach Start der Abtauung bestimmen die einzelnen Regler, auf welche Weise sie wieder beendet wird.
Bei einigen erfolgt dies nach Zeit, bei anderen nach Temperatur. Die Abtauung wird von einer im Wo-
chenrhythmus eingestellten Jahresuhr im Gateway gestartet.
Manual RS.8A.A4.03 © Danfoss 01/2004
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