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HP X4000 Handbuch Seite 55

Inhaltsverzeichnis

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Bestimmungen und Gewährleistungsinformationen
HP Software-Gewährleistung
Alle anderen Betriebssysteme: Für alle anderen Betriebssysteme obliegt
die Gewährleistung dem jeweiligen Hersteller. HP übernimmt in diesen
Fällen keine Gewährleistung.
Auswechselbare Datenträger (sofern mitgeliefert)
HP gewährleistet für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab Erwerb,
dass eventuell mitgelieferte auswechselbare Datenträger frei von Mate-
rial- und Fabrikationsfehlern sind. Der Kunde kann auch gegen Rück-
gabe der Software und Vernichtung aller eventuell angefertigten Kopien
auf nicht auswechselbaren Datenträgern den Kaufpreis zurückfordern.
HP Serviceprozeduren
Anmeldung von Gewährleistungsansprüchen: Der Kunde ist ver-
pflichtet, Hewlett-Packard spätestens 30 Tage nach Ablauf der Gewähr-
leistung schriftlich von seinen Gewährleistungsansprüchen in Kenntnis
setzen.
Gewährleistungsbeschränkungen. GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜ-
CHE GEGEN HP, DIE ÜBER DIE OBEN GENANNTEN GEWÄHR-
LEISTUNGEN HINAUSGEHEN, SIND AUSGESCHLOSSEN. Gewähr-
leistungsansprüche sind auf den Gewährleistungszeitraum von 90 Tagen
begrenzt, sofern diese Begrenzung gesetzlich zulässig ist. Neben der hier
beschriebenen Gewährleistung gelten die vom Gesetzgeber vorgeschrie-
benen Gewährleistungsansprüche. HP haftet nicht für Missbrauch, nicht
autorisierte Änderungen, unsachgemäße Wartung und Schäden, die
durch die nicht autorisierte Verwendung mit Produkten anderer Herstel-
ler verursacht werden.
Haftungsbeschränkung und Rechtsmittel. DIE HIERIN GEWÄHR-
TEN RECHTSMITTEL SIND DIE EINZIGEN UND EXKLUSIVEN
RECHTSMITTEL DES KUNDEN. HEWLETT-PACKARD HAFTET
UNTER KEINEN UMSTÄNDEN FÜR IRGENDWELCHE DIREKTEN,
INDIREKTEN, SPEZIELLEN ODER ZUFÄLLIG ENTSTANDENEN
SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH ENTGAN-
GENEM GEWINN), EINERLEI, OB AUF BASIS DIESER GEWÄHR-
LEISTUNGSBEDINGUNGEN, EINER UNERLAUBTEN HANDLUNG
ODER IRGENDEINER ANDEREN GESETZESTHEORIE.
Diese Gewährleistungsbedingungen beeinträchtigten nicht die gesetzli-
chen Rechte des Kunden.
Anhang A
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