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Monoenergetische Betriebsweise - Viessmann VITOCAL 300 Typ BW Planungsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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Auslegung
(Fortsetzung)
Überschlägige Ermittlung der Heizlast auf Basis der
beheizten Fläche
Die beheizte Fläche (in m
tungsbedarf multipliziert:
Passivhaus
Niedrigenergiehaus
Neubau (gute Wärmedämmung)
Haus (normale Wärmedämmung)
Älteres Haus (ohne besondere Wärmedämmung)
Beispiel:
Bei einem Neubau mit guter Wärmedämmung und einer beheizten
2
Fläche von 180 m
beträgt die überschlägig ermittelte Heizlast
9 kW.
Theoretische Auslegung bei 3 × 2 Stunden Sperrzeiten
Ermittelte Heizlast 9 kW.
Maximale Sperrzeit 3 × 2 Stunden bei minimaler Außentemperatur
gemäß DIN EN 12831.
Bei 24 h ergibt sich so eine Tages-Wärmemenge von:
Niedriger Bedarf
*
2
Normaler Bedarf
oder
4
Etagenwohnung
(Abrechnung nach Verbrauch)
Etagenwohnung
(Abrechnung pauschal)
*
2
Einfamilienhaus
(mittlerer Bedarf)

Monoenergetische Betriebsweise

Die Wärmepumpenanlage wird im Heizbetrieb durch einen mit
Strom betriebenen Wärmeerzeuger (z.B. Heizwasser-Durchlauf-
erhitzer) ergänzt.
Die Zuschaltung kann über die Regelung in Abhängigkeit der
Außentemperatur (Bivalenztemperatur) und der Heizlast erfolgen.
Die max. Vorlauftemperatur beträgt bei Typ AW, BW/BWC und
WW/WWC 55 °C und bei Typ AWH, BWH und WWH 65 °C.
Bei typischen Anlagenkonfigurationen wird die Heizleistung der
Wärmepumpe auf ca. 70 bis 85 % der maximal erforderlichen
Heizlast, gemäß DIN EN 12831 des Gebäudes ausgelegt. Der
Anteil der Wärmepumpenanlage an der Jahresheizarbeit beträgt
ca. 92 bis 98 %.
Bivalent-parallele Betriebsweise
Die Wärmepumpenanlage wird im Heizbetrieb durch einen
zusätzlichen Wärmeerzeuger (Öl-/Gas-Heizkessel) ergänzt. Die
Zuschaltung kann über die Regelung in Abhängigkeit der Außen-
temperatur (Bivalenztemperatur) und der notwendigen Heizlast
erfolgen.
Die max. Vorlauftemperatur beträgt bei Typ AW, BW/BWC und
WW/WWC 55 °C und bei Typ AWH, BWH und WWH 65 °C.
*1
Bei Aufheizzeit des Speicher-Wassererwärmers von 8 h.
*2
Übersteigt der tatsächliche Warmwasserbedarf die angegebenen Werte, muss ein höherer Leistungszuschlag gewählt werden.
VIESMANN
16
2
) wird mit folgendem spezifischen Leis-
Warmwasserbedarf bei Warm-
wassertemperatur 45 °C
Liter/Tag pro Person
15-30
30-60
bei Bezugstemperatur 45 °C
30
45
50
9 kW × 24 h = 216 kWh
Um die maximale Tages-Wärmemenge zu decken, stehen auf-
grund der Sperrzeiten von 3 × 2 Stunden nur 18 h/Tag zur Verfü-
gung. Wegen der Gebäudeträgheit bleiben 2 Stunden
unberücksichtigt.
2
10 W/m
216 kWh/(18 + 2)h = 10,8 kW
2
40 W/m
Rein rechnerisch ist eine Wärmepumpe mit einer Heizleistung von
2
50 W/m
10,8 kW ausreichend. Die Leistung der Wärmepumpe müsste bei
2
80 W/m
einer maximalen Sperrzeit von 3 × 2 Stunden pro Tag also um
2
120 W/m
20 % erhöht werden. Oft werden Sperrzeiten nur bei Bedarf
geschaltet. Erkundigen Sie sich beim zuständigen EVU des Kun-
den über Sperrzeiten.
Zuschlag für die Trinkwassererwärmung
Für den üblichen Wohnhausbau wird von einem maximalen Warm-
wasserbedarf von ca. 50 Liter pro Person und Tag mit ca. 45 °C
ausgegangen.
Dies entspricht einer zusätzlichen Heizlast von etwa 0,25 kW pro
Person bei 8 h Aufheizzeit. Dieser Zuschlag wird nur berücksich-
tigt, wenn die Summe der zusätzlichen Heizlast größer als 20 %
der nach DIN EN 12831 berechneten Heizlast ist.
Spezifische Nutzwärme in
Wh/Tag pro Person
600-1200
1200-2400
Spezifische Nutzwärme
Wh/Tag pro Person
ca. 1200
ca. 1800
ca. 2000
Aufgrund der geringeren Investitionskosten für die gesamte Wär-
mepumpenanlage kann die monoenergetische Betriebsweise
gegenüber einer monovalent betriebenen Wärmepumpenanlage
insbesondere im Neubau wirtschaftliche Vorteile aufweisen.
Bei monoenergetischer Betriebsweise muss die Wärmeqelle (Erd-
reich, Wasser, Luft) aufgrund der (im Vergleich zur bivalent-alter-
nativen Betriebsweise) höheren Laufzeiten auf den
Gesamtleistungsbedarf des Gebäudes ausgelegt werden.
Bei typischen Anlagenkonfigurationen wird die Heizleistung der
Wärmepumpe auf ca. 50 bis 70 % der maximal erforderlichen
Heizlast, gemäß DIN EN 12831 des Gebäudes ausgelegt. Der
Anteil der Wärmepumpenanlage an der Jahresheizarbeit beträgt
ca. 75 bis 92 %.
Empfohlener Heizlastzuschlag
für Trinkwassererwärmung
*
1
kW/Person
0,08-0,15
0,15-0,30
Empfohlener Heizlastzuschlag
*
1
für Trinkwassererwärmung
kW/Person
ca. 0,15
ca. 0,225
ca. 0,25
VITOCAL 300/350

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