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Anforderungen An Die Abgasanlage; Ausführung Bei Senkrechten Abgasanlagen, Mündung Über Dach (C31/ C91); Ausführung Bei Horizontaler Abgasabführung, Durch Die Außenwand (C11) - Leda ARCO Aufstell- Und Bedienungsanleitung

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Aufstellung und Erstinbetriebnahme

2.3 Anforderungen an die Abgasanlage

Ausführung bei senkrechten Abgasanlagen, Mündung über Dach
(C31/ C91)
Innerhalb eines Gebäudes muss eine Abgasleitung, die Geschosse überbrückt, in einem eigenen
Schacht angeordnet sein.
Dieser Schacht darf, außer in Gebäuden der Gebäudeklasse 1 oder 2, nicht anderweitig genutzt sein,
er muss eine Feuerwiderstandsdauer von mindestens 90 Minuten haben (L90) oder
in Gebäuden der Gebäudeklasse 1 oder 2 mindestens 30 Minuten (L30).
Die Mündung der Abgasanlage muss den First des Gebäudes um mindestens 40 cm überragen oder
von der Dachfl äche mindestens 1,0 m entfernt sein.
Dachaufbauten, Gebäudeteile, Öffnungen zu Räumen und ungeschützte Bauteile aus brennbaren
Baustoffen (ausgenommen Bedachungen) müssen von der Mündung der Abgasanlage mindestens um
1,0 m überragt werden oder
einen größeren seitlichen Abstand als 1,5 m zur Mündung aufweisen. (siehe jeweilige FeuVO,
zu beachten insbesondere gemäß FeuV Bayern: hier ist ein Mindestabstand der Mündung der
Abgasanlage zu Fenstern, Türen und Lüftungsöffnungen von 8,0 m gefordert, wenn diese Öffnung
nicht um 1,0 m
überragt wird.)
Ausführung bei horizontaler Abgasabführung, durch die Außenwand
(C11)
Grundsätzlich ist diese Ausführung nach jeweiliger FeuVO nur gestattet, wenn eine Ableitung der
Abgase über Dach nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich wäre und Gefahren
oder unzumutbare Belästigungen durch die horizontale Abgasabführung nicht entstehen.
Die Feuerstätten müssen unmittelbar an der Außenwand aufgestellt sein.
Die Aufstellung einer raumluftabhängigen Gas-Feuerstätte an einer Außenwand ist durch die jeweilige
FeuVO in Hinblick auf die Nennwärmeleistung beschränkt.
Die Abgasabführung durch die Gebäudeaußenwand darf nicht erfolgen, wenn die Mündung der
Abgasleitung in Durchgängen, Durchfahrten, in engen Traufgassen, in Ecklagen von Innenhöfen, in
Luft- oder Lichtschächten oder auf Balkonen oder Terrassen liegen würde.
Es gelten die Vorgaben zu Abständen zu Fenstern und Lüftungsöffnungen gemäß DVGW-TRGI.
Die Mündungen der Leitungen für die Abgasabführung müssen untereinander nach den Seiten und
nach oben einen Abstand von mindestens 2,50 m, von Lüftungsöffnungen nach den Seiten einen
Abstand von 2,50 m und nach oben von 5 m haben. Die Abstände zu Lüftungsöffnungen sind auch
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