14. Warnhinweise in der Betriebsanleitung der Maschine, die auf besondere
Gefahrenstellen der Maschine hinweisen, sind an den betreffenden
Stellen durch das Sicherheitssymbol
gekennzeichnet.
Warnhinweise in der Betriebsanleitung der Maschine, die auf besondere
Verletzungsgefahren für Bedien- oder Fachpersonal hinweisen, sind an
den betreffenden Stellen durch das Symbol
gekennzeichnet.
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