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Sicherheitshinweise; Bestimmungsgemäße Verwendung - GEZE Powerturn F Montage- Und Serviceanleitung

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Powerturn
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Sicherheitshinweise

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Bestimmungsgemäße Verwendung
Der Türantrieb Powerturn ist zum automatischen Öffnen und Schließen von Drehflügel-Anschlagtüren bestimmt.
Der Powerturn ist ausschließlich geeignet für den Einsatz
à in trockenen Räumen,
à in Eingangs- und Innenbereichen des Fußgängerverkehrs in gewerblichen Betriebsstätten und öffentlichen
Bereichen,
à im Privatbereich.
Der Powerturn
à darf an Flucht- und Rettungswegen eingesetzt werden,
à darf nicht an Feuer- oder Rauchschutztüren eingesetzt werden,
à darf nicht für den EX-Bereich eingesetzt werden.
Der Powerturn F
à ist für den Einsatz an Feuer- oder Rauchschutztüren vorgesehen,
à darf an Flucht- und Rettungswegtüren eingesetzt werden,
à darf nicht für den EX-Bereich eingesetzt werden.
Anderer Einsatz als der bestimmungsgemäße Gebrauch, wie z. B. dauerhafter manueller Betrieb, sowie alle Ver-
änderungen am Produkt sind unzulässig.
Beachten Sie die „GEZE Produktinformationen für Türschließer".
1.2
Sicherheitshinweise
à Vorgeschriebene Montage, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten müssen von Sachkundigen durchgeführt
werden, die von GEZE autorisiert sind.
à Für sicherheitstechnische Prüfungen sind die länderspezifischen Gesetze und Vorschriften zu beachten.
à Eigenmächtige Änderungen an der Anlage schließen jede Haftung von GEZE für resultierende Schäden aus
und die Zulassung für den Einsatz in Flucht- und Rettungswegen erlischt.
à Bei Kombination mit Fremdfabrikaten übernimmt GEZE keine Gewährleistung.
à Auch für Reparatur- und Wartungsarbeiten dürfen nur GEZE-Originalteile verwendet werden.
à Der Anschluss an die Netzspannung muss von einer Elektrofachkraft ausgeführt werden. Netzanschluss und
Schutzleiterprüfung entsprechend VDE 0100 Teil 610 durchführen.
à Als netzseitige Trennvorrichtung einen bauseitigen 10-A-Sicherungsautomaten verwenden.
à Den Displayprogrammschalter vor unberechtigtem Zugriff schützen.
à Gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG muss vor Inbetriebnahme der Türanlage eine Gefahrenanalyse
durchgeführt werden und die Türanlage gemäß der CE-Kennzeichnungsrichtlinie 93/68/EWG gekennzeichnet
werden.
à Den neuesten Stand von Richtlinien, Normen und länderspezifischen Vorschriften beachten, insbesondere:
à ASR A1.7 „Richtlinien für Türen und Tore"
à DIN 18650 „Schlösser und Beschläge - Automatische Türsysteme"
à DIN EN 16005 „Kraftbetätigte Türen; Nutzungssicherheit; Anforderungen und Prüfverfahren"
à DIN VDE 0100-600: „Errichten von Niederspannungsanlagen; Teil 6: Prüfungen"
à DIN EN 60335-2-103, DIN 18263-4
à Unfallverhütungsvorschriften, insbesondere BGV A1 „Grundsätze und Prävention" und BGV A3 DA „Durch-
führungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel"
Sicherheitshinweise
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