Juristische Aspekte
Kann jeder den AED anwenden ?
Ja, Laienhilfe ableitbar aus der Regelung des rechtfertigenden Notstandes in § 34
des Strafgesetzbuches (StGB) und der mutmaßlichen Einwilligung des Betroffenen.
Unaufschiebbarkeit der
Können
Maßnahme
(persönliche Qualifikation)
Notkompetenz
Dokumentation
Notarztruf