ALLGEMEINE SICHERHEITSHINWEISE
• Ausschließlich qualifi ziertes, eingewiesenes, medizinisches
Fachpersonal unter Aufsicht eines Arztes darf Einstellungen
am Beatmungsgerät vornehmen. Das Gerät darf nur von
Personen bedient werden, die diese Gebrauchsanleitung
vor der Inbetriebnahme vollständig gelesen und verstan-
den und sich mit dem Gerät vertraut gemacht haben. Bei
Nichtbeachtung dieser Hinweise können am Patienten
lebensgefährliche Situationen entstehen.
• Patienten, die an lebenserhaltende Geräte angeschlossen
sind, sollten permanent visuell überwacht werden. Für
Notfälle muss eine alternative Beatmungsmöglichkeit, wie
z.B. ein zweites Gerät oder ein Notfallbeatmungsbeutel
jederzeit verfügbar und von der betreuenden Person anzu-
wenden sein.
• Bei Patienten, die nicht selbstständig atmen können oder
vollkommen von der Beatmung abhängig sind, wird eine
an die Behinderung adaptierte zusätzliche Überwachung
empfohlen.
• Das Gerät darf nur auf Verantwortung und Verordnung des
Arztes eingesetzt werden.
• Das Gerät darf nur bei Patienten verwendet werden, deren
Krankheitsbild den Einsatz des Gerätes erfordert.
• Es ist streng darauf zu achten, dass der Patient bei laufender
Beatmung nicht vom Schlauchsystem getrennt wird.
• Das Gerät darf nicht mit entfl ammbaren Narkosemitteln oder
Raumluft, die explosive Gase enthält, verwendet werden.
Der Betrieb kann zu Brand oder Explosion führen.
• Alle Teile, die mit dem Atemgas in Berührung kommen,
müssen vor dem Wiedereinsatz bei einem anderen Patienten
hygienisch aufbereitet werden.
• Für die hygienische Aufbereitung und Reinigung des Gerätes
müssen die Angaben in dieser Gebrauchsanleitung und
die geltenden Vorschriften des Krankenhauses oder der
Pfl egeeinrichtung eingehalten werden.
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Kapitel 2: Sicherheitshinweise