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Garantiebestimmungen - Swift SPRITE BASECAMP Handbuch

Anhängerkupplung
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GARANTIEBESTIMMUNGEN

Alle Abbildungen und Beschreibungen in diesem Handbuch sollen eine allgemeine Beschreibung des
Wohnwagens darstellen. Es kann passieren, dass es nicht immer möglich ist, bestimmte Details in diesem
Handbuch exakt zu spezifizieren. Gründe hierfür sind Veränderungen auf dem Markt oder bei den Lieferanten
sowie unsere Politik der ständigen Produktentwicklung. Deshalb behalten wir uns das Recht vor, Spezifikationen
anzupassen, wenn dies aufgrund der verwendetet Materialien und/oder anderer Umstände erforderlich ist.
Händler sind keine Vertreter der Swift Group Limited, dem Hersteller von Sprite Wohnwagen. Diese sind daher
nicht befugt im Namen von Swift Group Limited Verpflichtungen hinsichtlich von Reparaturen oder Vergütungen
einzugehen.
Für alle Wohnwagen gilt eine maximal 10-jährige Dichtheitsgarantie und eine, ab Kauf- oder Leasingkaufdatum 3
Jahre gültige, Herstellergarantie. Diese Garantie erfordert jedoch eine jährliche, fakturierte Wartung und
Inspektion eines autorisierten Sprite-Händlers.
Während dieser Garantiezeit werden, unter Beachtung der nachstehenden Ausnahmeregelungen, alle defekten
Bauteile des Wohnwagens vom oder im Namen des Herstellers repariert oder (sofern der Hersteller dies als
notwendig erachtet) ersetzt
Die Dichtheitsgarantie
Diese Garantie deckt folgendes: Leckage im Aufbau via Fugen und Dichtungen und sich lösende Verklebungen
von Bodenbelägen oder Wandteilen, sofern diese Teil der ursprünglichen Konstruktion sind. Zudem gilt, dass
Reparaturen ausschließlich von Vertragshändlern der Swift Group durchgeführt werden dürfen. Der Hersteller
übernimmt in den ersten 72 Monaten nach dem Kaufdatum die Gewährleistungspflicht, sofern der Caravan jedes
Jahr innerhalb von 90 Tagen vor oder 60 Tage nach diesem Datum gewartet wurde. Die sechste Wartung muss
jedoch vor Ende dieses Sechsjahreszeit-raums durchgeführt sein. Als Grundlage für die Berechnung dieser
Periode gilt das Kaufdatum.
Für den Erstbesitzer gilt, dass sich die Garantie auf 120 Monate (ab Kaufdatum) erstreckt, sofern der Caravan
jedes Jahr innerhalb von 90 Tagen vor oder 60 Tage nach diesem Datum gewartet wurde. Die zehnte Wartung
muss jedoch vor Ende dieses Zehnjahreszeitraums durchgeführt worden sein. Als Grundlage für die Berechnung
dieser Periode gilt das Kaufdatum.
Die Herstellergarantie
Der Caravan Hersteller übernimmt in den ersten drei Jahre nach dem Kaufdatum die Gewährleistungspflicht,
sofern der Caravan jedes Jahr innerhalb von 90 Tagen vor oder 60 Tage nach diesem Datum gewartet wurde.
Die dritte Wartung muss jedoch vor Ende dieses Dreijahreszeitraums durchgeführt worden sein. Als Grundlage
für die Berechnung dieser Periode gilt das Kaufdatum.
Das erste Garantiejahr
Im ersten Garantiejahr sind die Mängel gedeckt, die als Folge eines Herstellungsfehlers zu bewerten sind,
Mängel, die durch normale Abnutzung verursacht werden, wie der Lampenwechsel, sind jedoch von der
Garantiepflicht ausgeschlossen.
Auch Unfallschäden oder durch unsachgemäße Verwendung eines Bauteils des Wohnwagens entstandene
Schäden sind im ersten Jahr von der Garantie ausgeschlossen.
Das zweite und dritte Garantiejahr
Das zweite und dritte Garantiejahr umfassen:
1
Wassersystem: Boiler, Wassertank, Wasserpumpe, Wasserhähne und Duschkopf.
2
Heizungssystem inkl. Unterteile.
3
Installationen wie Kühlschrank, WC, Herd, Backofen.
4
Chassis und damit verbundene Angelegenheiten.
5
Elektrische Installation (Ausnahme: Lampen).
6
Fenster, jedoch keine Fensterbeschläge und Verdunklungen.
Nicht unter die Garantie fallende Einrichtungen im zweiten und dritten Jahr
Die nicht unter die Garantie fallenden Einrichtungen im zweiten und dritten Jahr umfassen:
1
Die Polster.
2
Audiogeräte.
3
Mikrowelle.
4
TV.
4

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