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Garantie; Garantiebedingungen - Extraflame Cleopatra Bedienunghandbuch

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GARANTIE

EXTRAFLAME S.p.A. weist darauf hin, dass der Hersteller Inhaber der Rechte ist, die von der Gesetzesverordnung
2. Februar 2002, Nr. 24 vorgesehen sind, und dass die folgende Garantie jene Rechte unbeeinträchtigt lässt.
Die vorliegende Garantiebescheinigung, welche von Extrafl ame S.p.A. mit Sitz in Montecchio Precalcino (VI), Via
dell' A rtigianato 10 ausgestellt wurde, bezieht sich auf alle Komponenten des Ofens, die von Extrafl ame S.p.A. geliefert
wurden und versteht sich als ausgeweitet auf die kostenlose Reparatur oder den Ersatz jedes mangelhaften Teils des
Geräts, vorausgesetzt dass:
Der Fehler innerhalb von 2 JAHREN vom Lieferdatum des Produktes auftritt und einem technischen Kundendienst
Extrafl ame S.p.A. innerhalb non 2 Monaten nach seiner Entdeckung mitgeteilt wird;
dieser als solcher anerkannt wird von einem technischen Kundendienst Extrafl ame S.p.A.
Dem Klienten entstehen keine Kosten oder Spesen für die Eingriff e, welche der technische Kundendienst Extrafl ame
S.p.A. ausführt, wenn sie durch die Garantiebescheinigung vorgesehen sind.
Die Garantie wird unter der Bedingung als gültig anerkannt, dass:
1.
der Ofen entsprechend der diesbezüglich geltenden Normen, der in diesem Handbuch enthaltenen Vorschriften
und von fachlich qualifi ziertem Personal installiert wird.
2.
die Garantiebescheinigung vom Klienten ausgefüllt und unterschrieben ist, sowie seitens eines technischen
Kundendienstes Extrafl ame S.p.A. oder des Wiederverkäufers bestätigt wurde.
3.
Das ausgefüllte Dokument, welches die Garantie bestätigt, muss zusammen mit dem Kassenbon für den Erwerb
sorgfältig aufbewahrt werden und dem Personal des technischen Kundendienstes Extrafl ame S.p.A. bei einem
Eingriff vorgelegt werden.
Die Garantie wird in den folgenden Fällen nicht anerkannt:
1.
Die oben beschriebenen Garantiebedingungen wurden nicht eingehalten.
2.
Die Installation wurde nicht gemäß der diesbezüglich geltenden Normen sowie der in diesem Handbuch
beschriebenen Vorschriften ausgeführt.
3.
Fahrlässigkeit des Klienten aufgrund von mangelnder oder fehlerhafter Wartung des Produktes.
4.
Schäden durch atmospherische, chemische, elektrochemische Wirkstoffe, unkorrekte Verwendung des Produktes,
Veränderungen oder Beschädigungen des Produktes, Unwirksamkeit des Rauchabzugs und/oder Unangemessenheit
des Rauchabzugs und/oder andere Ursachen, die nicht von der Herstellung des Produktes verursacht wurden.
5.
Schäden aufgrund normaler Korrosion oder Ablagerungen, die typisch sind für Heizanlagen (gültige Bedingung für
Produkte mit Wasserverwendung).
6.
Unkorrekte oder fahrlässige Verwendung des Ofens.
7.
Alle durch den Transport entstandenen Schäden, darum wird empfohlen, die Ware bei Erhalt sorgfältig zu prüfen
und sofort den Wiederverkäufer über jeden eventuellen Schaden zu informieren, wobei eine Anmerkung auf dem
Transportdokument sowie auf der Kopie für die Spedition gemacht wird.
Extrafl ame S.p.A. haftet nicht für eventuelle Schäden, die direkt oder indirekt durch Personen, Gegenstände
oder Haustiere aufgrund mangelnder Einhaltung der im vorliegenden Handbuch angezeigten Vorschriften
sowie der geltenden Richtlinien zur Installation und Wartung des Gerätes verursacht werden könnten.
GARANTIE

GARANTIEBEDINGUNGEN

Kapitel 8
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