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In Den Einstell- Und Lagerräumen Sowie Den Ausbesserungswerkstätten - Kärcher KMR 1550 LPG Bedienungsanleitung

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KMR 1550 LPG
Betriebsanleitung für Anwender
– Die gesamte Flüssiggasanlage muß laufend auf ihren betriebssicheren
Zustand, besonders auf Dichtigkeit überwacht werden. Die Benutzung des
Fahrzeuges bei undichter Gasanlage ist verboten.
– Vor dem Lösen der Rohr- bzw. Schlauchverbindung ist das Flaschenventil
zu schließen. Die Anschlußmutter an der Flasche ist langsam und zu-
nächst nur wenig zu lösen, da sonst das noch in der Leitung befindliche
unter Druck stehende Gas spontan austritt.
Vorsicht:
Flüssiggas in flüssiger Form erzeugt auf der bloßen Haut Frostwunden!
– Nach dem Ausbau muß die Verschlußmutter auf das Anschlußgewinde der
Flasche fest aufgeschraubt werden.
– Zur Probe auf Dichtigkeit sind Seifenwasser, Nekallösung oder sonstige
schaumbildende Mittel zu benutzen. Das Ableuchten der Flüssiggasanlage
mit offener Flamme ist verboten.
– Beim Auswechseln einzelner Anlageteile sind die Einbauvorschriften der
Herstellerwerke zu beachten. Dabei sind Flaschen- und Hauptabsperrven-
tile zu schließen.
– Der Zustand der elektrischen Anlage der Flüssiggas-Kraftfahrzeuge ist
laufend zu überwachen. Funken können bei Undichtigkeiten der gasfüh-
renden Anlageteile Explosionen verursachen. Nach längerem Stillstand
eines Flüssiggas-Kraftfahrzeuges ist der Einstellraum vor Inbetriebnahme
des Fahrzeuges oder seiner elektrischen Anlagen gründlich zu lüften.
– Unfälle im Zusammenhang mit Gasflaschen oder der Flüssiggasanlage
sind der Berufsgenossenschaft und dem zuständigen Gewerbe-
aufsichtsamt sofort zu melden. Beschädigte Teile sind bis zum Abschluß
der Untersuchung aufzubewahren.
In den Einstell- und Lagerräumen sowie den Ausbesserungswerk-
stätten
– Die Lagerung von Treibgas - bzw. Flüssiggasflaschen muß nach den
Vorschriften TRF 69 (Technische Regeln Flüssiggas) vorgenommen
werden.
– Treibgasfahrzeuge dürfen nicht mit Generatorfahrzeugen im gleichen
Raum abgestellt werden.
– Die Flaschen- und Hauptabsperrventile sind sofort nach dem Einstellen
des Kraftfahrzeuges zu schließen.
– Für die Lage und Beschaffenheit der Einstellräume für Flüssiggas-Kraft-
fahrzeuge gelten die Bestimmungen der Reichsgaragenordnung und der
jeweiligen Landes-Bauordnung.
– Die Gasflaschen sind in besonderen, von den Einstellräumen getrennten
Räumen aufzubewahren (siehe UVV 45, VBG 21, Anhang 2).
– Die in den Räumen verwendeten elektrischen Handlampen müssen mit
geschlossener, abgedichteter Überglocke und mit kräftigem Schutzkorb
versehen sein.
– Bei Arbeiten in Ausbesserungswerkstätten sind die Flaschen- und Haupt-
absperrventile zu schließen und die Treibgasflaschen gegen Wärmeeinwir-
kung zu schützen.
Vor Betriebspausen und vor Betriebsschluß ist durch eine verantwortliche
Person nachzuprüfen, ob sämtliche Ventile, vor allem Flaschenventile,
geschlossen sind. Feuerarbeiten, insbesondere Schweiß- und Schneidar-
beiten, dürfen in der Nähe von Treibgasflaschen nicht ausgeführt werden.
Treibgasflaschen, auch wenn sie leer sind, dürfen nicht in den Werkstätten
aufbewahrt werden.
– Die Einstell- und Lagerräume sowie die Ausbesserungswerkstätten müs-
sen gut belüftet sein. Dabei ist zu beachten, daß Flüssiggase schwerer als
Luft sind. Sie sammeln sich am Boden, in Arbeitsgruben und sonstigen
Bodenvertiefungen an und können hier explosionsgefährliche Gas-Luft-
Gemische bilden.
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