Anhang
(Fortsetzung)
Prüfung im bauaufsichtlichen Abnahmeverfahren
Im bauaufsichtlichen Abnahmeverfahren werden Brennwertfeue-
rungsanlagen durch den Bezirksschornsteinfegermeister geprüft auf
Einhaltung der bauaufsichtlichen Vorschriften und der zu beachtenden
allgemein anerkannten Technischen Regeln.
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VIESMANN
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Zu den bauaufsichtlichen Vorschriften gehören die Landesbauord-
nungen, deren Durchführungsverordnungen oder Feuerungsverord-
nungen und die allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen und
Zustimmungen der obersten Bauaufsichtsbehörden im Einzelfall.
Öl-/Gas-Heizkessel