Anhang
(Fortsetzung)
8.5 Betriebsanweisung
Der Ersteller der Anlage muss gemäß EN 12828, Abschnitt 5 und
EN 12170/12171 eine Betriebsanweisung für die Gesamtanlage zur
Verfügung stellen.
8.6 Prüfung im bauaufsichtlichen Abnahmeverfahren
Im bauaufsichtlichen Abnahmeverfahren werden Brennwert-Feue-
rungsanlagen durch den Bezirksschornsteinfegermeister auf Einhal-
tung der bauaufsichtlichen Vorschriften und der zu beachtenden aner-
kannten technischen Regeln geprüft.
VITOLIGNO 300-H
Zu den bauaufsichtlichen Vorschriften gehören die Landesbauord-
nungen, deren Durchführungsverordnungen und Feuerungsverord-
nungen und die bauaufsichtlichen Zulassungen und Zustimmungen
der obersten Bauaufsichtsbehörden im Einzelfall.
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Viesmann
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