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Allgemeine Hinweise - Viessmann Vitoplex 200 Typ SX2A Planungsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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Planungshinweise
Sicherheitstechnische Ausrüstung nach EN 12828
Erforderliche Sicherheitseinrichtungen
ADG
Geschlossenes Ausdehnungsgefäß
AV1
Absperrventil
AV2
Absperrventil mit Sicherung gegen unbeabsichtigtes Schlie-
ßen, z. B. Kappenventil
E
Entleerung
EST
Entspannungstopf
MA
Druckanzeigeeinrichtung
SDB1 Sicherheitsdruckbegrenzer max.
SDB2 Sicherheitsdruckbegrenzer min.
Bei über 300 kW: Sicherheitsdruckbegrenzer max.
SIV
Sicherheitsventil
SL
Sicherheitsausdehnungsleitung
STB
Sicherheitstemperaturbegrenzer
STB2 Sicherheitstemperaturbegrenzer
TH
Thermometer
TR
Temperaturregler
WB
Wasserstandsbegrenzer/Mindestdruckbegrenzer
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Allgemeine Hinweise

Hinweis
Die angegebenen Grenzen der Wärmeleistung beziehen sich auf
Systemtemperatur 80/60 °C.
Wassermangelsicherung
Nach EN 12828 sind Heizkessel > 300 kW mit einer Wassermangel-
sicherung auszurüsten. Durch Prüfungen ist nachzuweisen, dass bei
eventuell auftretendem Wassermangel infolge Leckage an der Hei-
zungsanlage und gleichzeitigem Brennerbetrieb eine Abschaltung des
Brenners ohne zusätzliche Maßnahmen erfolgt, bevor eine unzulässig
hohe Erwärmung des Heizkessels und der Abgasanlage eintritt.
Hinweis
Bei Viessmann Heizkesseln wird die Wassermangelsicherung durch
einen Mindestdruckbegrenzer ersetzt.
Maximaldruckbegrenzung
Falls die Nenn-Wärmeleistung des Heizkessels 300 kW übersteigt, ist
ein Maximaldruckbegrenzer für jeden Heizkessel einer Anlage erfor-
derlich.
Minimaldruckbegrenzung
Ist einmal pro Anlage nach EN 12828 und einmal pro Kessel nach
EN 12953-6 erforderlich.
Sicherheitsventil
Die Heizkessel sind nach EN 12828 mit einem bauartgeprüften Sicher-
heitsventil auszurüsten.
Einkesselanlage ohne Entspannungstopf
*4
VIESMANN
32
(Fortsetzung)
*4
*5
*6
Sicherheitstechnische Ausrüstung nach EN 12953
Weitere Legende
HK
Heizkreis
HKP Heizkreispumpe
HR
Heizwasserrücklauf
HV
Heizwasservorlauf
In der Grafik sicherheitstechnische Ausrüstung nach EN 12828 wird
die Ersatzmaßnahme für den Entspannungstopf mit zusätzlichen STB
und SDB1 dargestellt.
Die Verbindungsleitung zwischen Heizkessel und Sicherheitsventil
darf nicht absperrbar sein. In den Verbindungsleitungen dürfen keine
Pumpen, Armaturen oder Verengungen vorhanden sein.
Die Sicherheitsventile müssen zugänglich am Wärmeerzeuger oder in
seiner unmittelbaren Nähe in der Vorlaufleitung eingebaut sein. Es
darf keine Absperrung zwischen Wärmeerzeuger und Sicherheitsven-
til vorhanden sein. Der Querschnitt der Zuleitung darf nicht kleiner sein
als der Eintrittsquerschnitt des Sicherheitsventils. Der Druckverlust
der Verbindungsleitung darf 3 % des Einstelldrucks des Sicherheits-
ventils nicht überschreiten.
Entspannungstopf
Bei Heizkesseln über 300 kW ist in unmittelbarer Nähe des Sicher-
heitsventils ein Entspannungstopf mit Ausblase- und Abflussleitung zu
installieren. Die Ausblaseleitung muss ins Freie führen. Austretender
Dampf darf niemanden gefährden.
Die Ausblaseleitung vom Sicherheitsventil muss so ausgeführt sein,
dass keine Drucksteigerungen möglich sind. Die Mündung der Was-
serabflussleitung muss so angeordnet sein, dass aus dem Sicher-
heitsventil austretendes Wasser gefahrlos und beobachtbar abgeleitet
wird.
Diese Ersatzmaßnahme gilt nur bis 300 kW - siehe EN 12828, 4.6.2.3.
Falls ein zweiter Sicherheitstemperaturbegrenzer und ein zweiter
Maximaldruckbegrenzer eingebaut werden, kann auf den Entspan-
nungstopf und die Ausblaseleitung verzichtet werden.
Öl-/Gas-Heizkessel

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