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Auswahltabelle Für Sicherheitstechnisches Zubehör; Brennstoffe - Viessmann Vitoplex 200 Typ SX2A Planungsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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Planungshinweise
(Fortsetzung)
Auswahltabelle für sicherheitstechnisches Zubehör
Die folgende Tabelle listet die erforderliche regelungstechnische Ausrüstung für geschlossene Heizungsanlagen auf.
Absicherungstemperatur
Sicherheitstemperaturbegrenzer STB
Temperaturregler
Kesselthermometer
Druckanzeigeeinrichtung
Manometer
Füll- und Probeentnahmeventil
Sicherheitsventil
Wassermangelsicherung (ab Kesselleistung > 300 kW)
nach EN 12828 kann die WMS durch einen zusätzlichen min. Druck-
begrenzer ersetzt werden.
Maximaldruckbegrenzer
Minimaldruckbegrenzer
Entspannungstopf
oder
Nach EN 12828 ist der Entspannungstopf nicht erforderlich, falls
zusätzlich ein Sicherheitstemperaturbegrenzer und ein Sicherheits-
druckbegrenzer (Maximaldruckbegrenzer) eingebaut werden.
Sicherheitstemperaturbegrenzer STB
Sicherheitsdruckbegrenzer SDB (Maximaldruckbegrenzer)
Hinweis
Bei einer Absicherungstemperatur von > 110 °C ist ein Heizkessel gemäß Betriebssicherheitsverordnung überwachungsbedürftig. Ausrüs-
tungsteile mit Sicherheitsfunktion müssen dann ein fehlersicheres Verhalten haben, sowie redundant, verschiedenartig und selbstüberwachend
sein. Zubehör für 120 °C Absicherungstemperatur ist lieferbar. Weitere Informationen enthält die EN 12953.

10.5 Brennstoffe

Vitoplex, Vitorond und Vitoradial sind für die Verbrennung folgender
Brennstoffe geeignet:
■ Heizöl EL nach DIN 51603
Alle handelsüblichen Heizöle EL verwendbar. Auch für Heizöl
DIN 51603-6-EL A Bio 10: Heizöl EL schwefelarm mit Zumischungen
bis 10 % Biokomponenten (FAME).
■ Erdgas, Stadtgas und Flüssiggas nach DVGW-Arbeitsblatt G 260/I
und II bzw. den örtlichen Bestimmungen entsprechend. Viessmann
Vitoflame 100 Gas-Gebläsebrenner sind nur für die Verbrennung
von Erdgas E und LL geeignet.
*4
Einkesselanlage ohne Entspannungstopf
*5
Darstellung Druckhaltung beispielhaft
*6
nach TRD müssen für 72 h BosB 2 STBs vorhanden sein, gemäß EN12953-6 wird nur 1 STB benötigt
vor der Erstabsperrung, möglichst nah am Wärmeerzeuger
*7
Öl-/Gas-Heizkessel
Heizkessel
*7
Anlage
≤ 110 °C nach EN 12828
1
1
*7
1
*7
1
1
1
*7
1
*7
1
1
1
1
1
■ Biogas und Klärgas:
Der Betrieb mit Biogas/Klärgas ist möglich. Da diese Gase Schwe-
felverbindungen (deren Zusammensetzung stark schwanken kann)
und andere aggressive Gase enthalten, gelten besondere
Betriebsbedingungen.
– Das Gas muss frei von Halogen-Chlorkohlenwasserstoffen sein.
– Die Mindestrücklauftemperatur muss in allen Betriebszuständen
über 65 °C liegen. Hierzu ist der Einbau einer wirksamen Rück-
lauftemperaturanhebung erforderlich.
– Mindestkesselwassertemperatur 75 °C (entsprechenden Kessel-
Codierstecker für Vitotronic einsetzen).
– Der Heizkessel ist ständig in Betriebsbereitschaft zu halten,
Nacht- oder Wochenendabschaltungen sind zu vermeiden.
Unter folgenden Voraussetzungen sind Nacht- oder Wochenen-
dabschaltungen möglich (z. B. Spitzenlastkessel):
– Bei Kesselanforderung bleibt der Brenner zunächst gesperrt.
– Um die Abgaskondensation im Heizkessel bei Anfahrvorgängen
zu verringern, wird parallel zur Brennersperrung der Heizkessel
mit dem vorhandenen Heizwasser gespült. Dazu wird die beste-
hende hydraulische Absperrung des Wärmeerzeugers geöffnet
und die Pumpe eingeschaltet (Dauer ca. 5 bis 10 min).
– Im Anschluss wird die Rücklauftemperaturanhebung aktiviert
und der Brenner freigegeben.
– Nach einer Totalabschaltung muss ein Heizbetrieb von mindes-
tens 2 Stunden erfolgen.
Anlage
Heizkessel
> 110 °C nach EN 12953
*6
1
1
1 x Vorlauf
1 x Rücklauf
siehe EN 12953
1
1
1
1
1
1
1
1
VIESMANN
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