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Brenner; Geeignete Brenner; Anbau Des Brenners; Einregulierung Des Brenners - Viessmann Vitoplex 200 Typ SX2A Planungsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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Planungshinweise
– Da Biogas häufig verunreinigt ist, können sich die Wartungszyklen
verkürzen. Der Heizkessel ist regelmäßig zu reinigen und zu war-
ten.
– Vitoradial und Abgas/Wasser-Wärmetauscher können nicht ein-
gesetzt werden.
■ Andere Brennstoffe auf Anfrage.

10.6 Brenner

Geeignete Brenner

Die Kessel-Brennerabstimmung erfolgte für eine Aufstellhöhe von
max. 250 m über NN
Öl-Gebläsebrenner
Der Brenner muss nach EN 267 geprüft und gekennzeichnet sein.
Gas-Gebläsebrenner
Der Brenner muss nach EN 676 geprüft und nach der Gasgerätericht-
linie mit CE-Kennzeichnung versehen sein.
10
Unit Brenner
Für Vitoplex bis 300 kW und Vitorond bis 270 kW sind Viessmann Öl-/
Gas-Gebläsebrenner erhältlich.
Vitoradial 300-T bis 335 kW sind mit Viessmann Öl-Gebläsebrenner
und ab 425 kW mit Öl-Gebläsebrenner der Firmen ELCO und
Weishaupt erhältlich. Gasbrenner bauseits.
Für Vitoplex von 350 bis 2000 kW und Vitorond ab 320 kW sind Öl-/
Gas-Gebläsebrenner der Firmen ELCO und Weishaupt erhältlich.
Siehe Preisliste.

Anbau des Brenners

Siehe Angaben in den Datenblättern des betreffenden Heizkessels.

Einregulierung des Brenners

Der größte Öl- oder Gasdurchsatz des Brenners ist so einzustellen,
dass die angegebene maximale Wärmeleistung des Heizkessels nicht
überschritten wird. Bei mehrstufigen und modulierenden Brennern
beachten, dass die Abgasanlage für die sich im Teillastbetrieb ein-
stellenden niedrigen Abgastemperaturen geeignet sein muss.
10.7 Abgasführung
Anforderungen gemäß Muster-Feuerungsverordnung
Die länderspezifischen Bau- und Feuerungsverordnungen müssen
berücksichtigt werden.
Empfehlung
Den zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister konsultieren.
1. Abgasanlagen müssen nach lichtem Querschnitt und Höhe, falls
erforderlich auch nach Wärmedurchlasswiderstand und innerer
Oberfläche, so bemessen sein, dass die Abgase bei allen bestim-
mungsgemäßen Betriebszuständen ins Freie abgeführt werden
und gegenüber Räumen kein gefährlicher Überdruck auftreten kann
2. Die Abgase von Feuerstätten für flüssige und gasförmige Brenn-
stoffe müssen in Schornsteine oder Abgasleitungen eingeleitet wer-
den
VIESMANN
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(Fortsetzung)
Die Lieferung erfolgt durch die Brennerhersteller.
Einsatzbereich
Die Heizkessel werden mit Überdruck in der Brennkammer betrieben.
Es ist ein Brenner einzusetzen, der für den jeweiligen heizgasseitigen
Widerstand geeignet ist (siehe Datenblatt des betreffenden Heizkes-
sels).
Beim Einsatz von Vitotrans 300 Abgas/Wasser-Wärmetauschern sind
die zusätzlichen Widerstände dieser Geräte zu berücksichtigen. Die
Viessmann Öl-/Gas-Gebläsebrenner Vitoflame 100, 90 bis 300 kW
können nicht in Verbindung mit nachgeschalteten Vitotrans 300
Abgas/Wasser-Wärmetauschern eingesetzt werden.
Das Material des Brennerkopfs muss für Betriebstemperaturen bis
mindestens 500 °C geeignet sein.
Brenner-Ausführungen
Es können mehrstufige oder stufenlose (modulierende) Brenner ein-
gesetzt werden.
Beim Betrieb der Heizkessel mit Vitotronic Regelungen sind die in den
jeweiligen Betriebsbedingungen angegebenen Mindest-Wärmeleis-
tungen einzuhalten.
3. Für Austrittsöffnungen von Schornsteinen bei Feuerungsanlagen
gelten folgende Bedingungen:
■ Bei Dachneigungen bis einschließlich 20° müssen die Austritts-
öffnungen den First um mindestens 40 cm überragen oder von
der Dachfläche mindestens 1 m entfernt sein
■ Bei Dachneigungen von mehr als 20° müssen die Austrittsöff-
nungen den First um mindestens 40 cm überragen oder einen
horizontalen Abstand von der Dachfläche von mindestens
2,30 m haben
■ Bei Feuerungsanlagen mit einer Gesamtwärmeleistung bis 50
kW müssen die Austrittsöffnungen die Oberkanten von Lüftungs-
öffnungen, Fenstern oder Türen in einem Umkreis von 15 m um
mindestens 1 m überragen; der Umkreis vergrößert sich um
2 m je angefangene 50 kW bis auf höchstens 40 m
4. Abweichend von Absatz 3 hat die Höhe der Austrittsöffnung bei
Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 1 MW
oder mehr die höchste Kante des Dachfirstes um mindestens 3 m
zu überragen und mindestens 10 m über Gelände zu liegen
Bei einer Dachneigung von weniger als 20° ist die Höhe der Aus-
trittsöffnung auf einen fiktiven Dachfirst zu beziehen, dessen Höhe
unter Zugrundelegung einer Dachneigung von 20° zu berechnen ist
Öl-/Gas-Heizkessel

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