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06 Einsatzbereiche; Windenstart - Swing AXIS 5 Betriebshandbuch

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06 Einsatzbereiche

Der Axis 5 wurde ausschließlich für den
Betrieb als Gleitschirm für Fuß- und
Windenstart entwickelt und getestet. Ein
nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch ist
unzulässig.

Windenstart

Der Startablauf beim Windenstart sieht zu
Beginn ähnlich aus wie beim Vorwärtsstart.
Nachdem der Pilot die Kappe bis zum
Scheitelpunkt aufgezogen hat, hebt er durch
die Zugkraft des Seils vom Boden ab.
Keinesfalls darf das Startkommando
gegeben werden, bevor der Schirm
vollständig unter Kontrolle ist. Starke
Richtungskorrekturen während der
Startphase und vor Erreichen der
Sicherheitshöhe sind zu vermeiden.
Nachdem der Pilot den Boden verlassen
hat, wird er langsam im flachen Winkel bis
zur Sicherheitshöhe von 50 Meter
geschleppt. In dieser Phase muss der Pilot
laufbereit bleiben und darf sich nicht in sein
Gurtzeug setzen, um beim Ausfall der
Winde oder einem Seilriss sicher landen zu
können. Achten Sie darauf, den Gleitschirm
mit "offenen Bremsen" zu fliegen, damit der
Anstellwinkel über die Bremsen nicht
zusätzlich erhöht wird.
Die Steuerung beim Windenstart sollte
möglichst nur mit Gewichtsverlagerung
erfolgen. Durch kurze, kräftige
Steuerimpulse mit der Bremse kann die
Richtungskorrektur unterstützt werden, ohne
dabei den Schirm zu stark anzubremsen
und abzureißen.
Bei der Verwendung von Gurtbandklinken
besteht eine erhöhte Lockout-Gefahr die
dadurch gekennzeichnet ist, dass das
Fluggerät nicht auf die Winde zufliegt und
die Steuerkräfte durch den Piloten nicht
ausreichen, dies zu korrigieren. Daher
sollten Sie während des Schleppvorgangs
regelmäßig die Lage und Ausrichtung des
Schirms zum Piloten kontrollieren.
WARNUNG
Häufigste Sackflugursache an der
Winde ist das zu frühe Loslassen der A-
Tragegurte in der Aufziehphase. Hier
sollte der Pilot sicherstellen, dass die
Kappe über ihm steht, bevor das
Kommando „Start" erfolgt.
Eventuelle Richtungskorrekturen mit
den Bremsen sollten erst erfolgen,
wenn die Kappe bereits über dem
Piloten steht, da der Schirm durch zu
starkes Anbremsen wieder zurückfallen
kann bzw. im nicht flugfähigen Zustand
geschleppt wird.
Für den Windenstart sind besondere
Vorschriften und Ausbildungsnachweise zu
beachten. Dies sind im Einzelnen:
Schleppausbildung und -schein für den
Piloten.
Schleppwinden und Schleppklinken
müssen einen Betriebstüchtigkeits-
nachweis für das Schleppen von
Gleitsegeln besitzen.
Der Windenführer benötigt eine
Ausbildung, die das Schleppen von
Gleitsegeln einschließt.
Der Axis 5 darf nicht mit
Schleppleinenzug von mehr als 90 daN
geschleppt werden.
Schleppen Sie das Gleitsegel keinesfalls
mit einem Kraftfahrzeug, Motorboot oder
anderen Fahrzeugen, wenn Sie keine
geeignete Schleppvorrichtung und
keinen geeigneten Windenführer haben.
Einsatzbereiche
Kapitel 6
25

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