6.7
Motorwartung
GEFAHR!
Gefahr durch laufenden Motor.
Bei geöffneter Haube und laufendem Motor besteht erhöhte Verletzungsgefahr.
Nicht in bewegte Teile (z.B. Lüfter, Riementriebe etc.) greifen.
Wartung und Instandhaltung des Motors darf nur durch vom Betreiber beauftragtes
sachkundiges Fachpersonal durchgeführt werden.
Weitere Personen dürfen sich nicht im Gefahrenbereich aufhalten.
6.7.1 Starten des Motors bei geöffneter Haube
Das Starten des Motors bei geöffneter Haube
ist nur in Ausnahmezuständen gestattet (z.B.
Starthilfe).
Vorgehensweise
• Zündung einschalten
• Überbrückungsschalter
betätigen.
• Motor starten siehe "Betriebsbereitschaft
herstellen" auf Seite 72.
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einmal
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