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Jungheinrich DFG 316s Betriebsanleitung Seite 70

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Befahren von Steigungen und Gefällen
Das Befahren von Steigungen bzw. Gefällen bis 15% ist nur gestattet, wenn diese als
Verkehrsweg ausgewiesen sowie sauber und griffig sind und gemäß den technischen
Fahrzeugspezifikationen sicher befahren werden können. Dabei ist die Ladeeinheit
stets bergseitig zu führen. Wenden, schräges Befahren und Abstellen des
Flurförderzeuges an Steigungen bzw. Gefällen ist verboten. Gefälle dürfen nur mit
verminderter Geschwindigkeit und bei permanenter Bremsbereitschaft befahren
werden. Besondere Vorsicht ist beim Fahren in der Nähe von Böschungen und
Kaimauern geboten.
Befahren von Aufzügen und Ladebrücken
Aufzüge dürfen nur befahren werden, wenn diese über eine ausreichende
Tragfähigkeit verfügen, nach ihrer Bauart für das Befahren geeignet und vom
Betreiber für das Befahren freigegeben sind. Dies ist vor dem Befahren zu prüfen.
Das Flurförderzeug muss mit der Ladeeinheit voran in den Aufzug gefahren werden
und eine Position einnehmen, die ein Berühren der Schachtwände ausschließt.
Personen, die im Aufzug mitfahren, dürfen diesen erst betreten, wenn das
Flurförderzeug sicher steht, und müssen den Aufzug vor dem Flurförderzeug
verlassen. Der Fahrer muss sicherstellen, dass während des Be- und
Entladevorganges die Verladerampe/Ladebrücke nicht entfernt oder gelöst wird.
Beschaffenheit der zu transportierenden Last
Der Bediener muss sich vom ordnungsgemäßen Zustand der Lasten überzeugen. Es
dürfen nur sicher und sorgfältig aufgesetzte Lasten bewegt werden. Besteht die
Gefahr, dass Teile der Last kippen oder herabfallen können, sind geeignete
Schutzmaßnahmen
Herausschwappen gesichert sein.
Der Transport flammender Flüssigkeiten (z.B. Metallschmelze etc.) ist nur unter
Verwendung geeigneter Zusatzausstattung zulässig. Wenden Sie sich hierzu an
Ihren Jungheinrich Kundenberater.
Z
Sicherheitshinweise zu Beschaffenheit der zu transportierenden Last bei
Anbaugeräten,siehe
Ladeeinheiten" auf Seite 85.
Schleppen von Anhängern
Flurförderzeug nur gelegentlich zum Schleppen eines Anhängers verwenden, siehe
"Schleppen von Anhängern" auf Seite 102
GEFAHR!
Abgasemissionen können zum Tode führen
Das Flurförderzeug darf nur in gut belüfteten Bereichen betrieben werden. Ein
Betrieb des Flurförderzeugs in geschlossenen Bereichen kann zu einer
Ansammlung von schädlichen Abgasemissionen führen, die Schwindel,
Schläfrigkeit oder sogar den Tod verursachen könnten!
Für den Betrieb von verbrennungsmotorischen Flurförderzeugen in geschlossenen
Räumen sind die anwendbaren gesetzlichen Vorschriften, technischen Normen
und Unfallverhütungsvorschriften durch den Benutzer zu beachten.
zu
verwenden.
"Aufnehmen,
Flüssige
Lasten
Transportieren
und
müssen
gegen
Absetzen
von
71

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Dfg 320sTfg 316sTfg 320s

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