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Jungheinrich DFG 316s Betriebsanleitung Seite 39

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HINWEIS
Umweltschäden durch Kraftstoff
Ausgelaufener Dieselkraftstoff ist durch geeignete Mittel zu binden.
Gebundenen
Umweltbestimmungen entsorgen.
Personal für Betankung und Treibgasflaschenwechsel
Personen,
Treibgasflaschenwechsel betraut werden, sind verpflichtet, sich die für die gefahrlose
Durchführung der Vorgänge erforderlichen Kenntnisse über die Eigenschaften der
Kraftstoffe anzueignen.
VORSICHT!
Erfrierungen durch Flüssiggas
Flüssiggas kann auf der bloßen Haut Frostwunden erzeugen.
Direkten Hautkontakt vermeiden.
Handschuhe tragen.
Auftanken von Treibgastanks
Treibgastanks bleiben mit dem Flurförderzeug verbunden und werden an
Treibgastankstellen betankt. Beim Betanken sind die Vorschriften der Hersteller von
Tankanlage und Treibgastank sowie die gesetzlichen und örtlichen Vorschriften zu
beachten.
HINWEIS
Hinweise für den sicheren Betrieb von Treibgasanlagen
Sämtliche Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an Treibgasanlagen und -tanks
dürfen nur durch qualifiziertes und für Arbeiten an Gasanlagen ausgebildetes
Fachpersonal ausgeführt werden.
Der Betreiber hat die gesetzlichen Vorschriften, technischen Normen und
Unfallverhütungsvorschriften für die Verwendung von Flüssiggas zu beachten.
Der Fahrer hat nach den geltenden Vorschriften des jeweiligen Staates vor der
täglichen Inbetriebnahme alle zugänglichen Bestandteile der Treibgasanlage auf
einwandfreien Zustand zu überprüfen.
Bei Beschädigung, Korrosion, Abnutzung und Verschleiß einzelner Bauteile der
Treibgasanlage darf das Flurförderzeug nicht betrieben werden.
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Dieselkraftstoff
die
mit
dem
und
Kraftstofffilter
Betanken
der
Flurförderzeuge
gemäß
den
geltenden
oder
dem

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Dfg 320sTfg 316sTfg 320s

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