Transport, Verpackung und Lagerung
5 Transport, Verpackung und Lagerung
5.1 Lieferumfang
5.2 Transportinspektion
5.3 Verpackung
Zur Verpackung
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Eine Auflistung der gelieferten Komponenten ist in den
Begleitpapieren enthalten.
Die Lieferung bei Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit, technische
Änderungen und Transportschäden prüfen.
Bei äußerlich erkennbarem Transportschaden oder technischen
Änderungen wie folgt vorgehen:
Lieferung nicht oder nur unter Vorbehalt entgegennehmen.
n
n
Schadensumfang auf den Transportunterlagen oder auf dem
Lieferschein des Transporteurs vermerken.
n
Reklamation einleiten.
Jeden Mangel reklamieren, sobald er erkannt ist. Scha-
densersatzansprüche können nur innerhalb der
geltenden Reklamationsfristen geltend gemacht
werden.
Die Verpackung entspricht den zu erwartenden Transportbedin-
gungen.
Die Verpackung soll die einzelnen Bauteile bis zur Montage vor
Transportschäden, Korrosion und anderen Beschädigungen
schützen. Daher die Verpackung nicht zerstören und erst kurz vor
der Montage entfernen.
Symbole auf der Verpackung
Folgende Symbole auf der Verpackung stets beachten:
Die Pfeilspitzen des Zeichens kennzeichnen die Oberseite des Pack-
stückes. Sie müssen immer nach oben weisen, sonst könnte der
Inhalt beschädigt werden.
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