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Nachprüfanweisung Für Das Gleitsegelmuster Merlin; Gegenstand Der Prüfung; Nachprüfungsintervalle; Personelle Voraussetzungen Für Die Nachprüfung - Independence Merlin Betriebsanleitung

Gleitsegel
Inhaltsverzeichnis

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19. Nachprüfanweisung für das Gleitsegelmuster Merlin
19.1. Gegenstand der Prüfung
Der Prüfungspflicht unterliegt jedes Gleitsegelmuster.
!
Die Prüfungen können vom Hersteller oder einer, von ihm beauftragten Person durchgeführt
!
werden, die die nachstehenden personellen Voraussetzungen erfüllen. Seit dem 01.07.2001
besteht auch die gesetzliche Möglichkeit, dass der Halter sein Gerät selber nachprüfen kann.
Diese Möglichkeit wird vom Hersteller ausdrücklich nicht empfohlen, da der Halter in der Regel
nicht die Entsprechende personelle Voraussetzung und Messgeräte zur Verfügung hat.
Zudem darf in diesem Fall das Gerät nur vom Halter geflogen werden eine Nutzung des
Gleitsegels durch Dritte ist dann ausgeschlossen!!! Bei jeder Nachprüfung wird ein
Prüfprotokoll erstellt. Der Halter ist verpflichtet, immer das letzte Schriftstück
aufzubewahren, sowie dem Hersteller eine Kopie dieses Nachprüfprotokolls zu übersenden.
Jeder Prüfschritt ist gewissenhaft durchzuführen und im Nachprüfprotokoll einzutragen.
Falls bei der Prüfung ein Mangel festgestellt wird, darf mit dem Gerät nicht weiter geflogen
!
werden. Es muss dann eine Instandsetzung durch den Hersteller oder einer, von ihm
beauftragten Person durchgeführt werden.
19.2. Nachprüfungsintervalle
Der Turnus beträgt bei Schulungsgeräten und gewerblich genutzten Tandem Gleitschirmen alle 12
Monate, alle anders genutzten Gleitschirme alle 24 Monate oder nach 100 Flügen.
19.3. Personelle Voraussetzungen für die Nachprüfung
Personelle Voraussetzungen für die Nachprüfung von ausschließlich persönlich und einsitzig
genutzten Gleitsegel:
Besitz eines gültigen unbeschränkten Luftfahrerscheins für Gleitsegel oder gleichwertige
!
anerkannte Lizenz.
Eine ausreichende typenbezogene Einschulung im Betrieb des Herstellers oder Importeurs.
!
Hinweis: Wurde ein GS ausschließlich für die persönliche Nutzung nachgeprüft, dann ist dessen
Benutzung durch Dritte ausgeschlossen.
Personelle Voraussetzung für die Nachprüfung von Gleitsegel, die von Dritten genutzt werden und für
Doppelsitzer:
Eine für die Prüftätigkeit förderliche Berufsausbildung
!
Eine berufliche Tätigkeit von zwei Jahren bei der Herstellung oder Instandhaltung von
!
Gleitschirmen und Hängegleitern oder technisch ähnlichen Art, davon 6 Monate innerhalb den
letzten 24 Monaten. In einem Herstellerbetrieb für Luftsportgerät.
Eine ausreichende, mindestens zweiwöchige typenbezogene Einschulung im Betrieb des
!
Herstellers oder Importeurs
Eine typenbezogene Einweisung je Gerätetyp die jährlich zu verlängern ist.
!

19.4. Notwendige Unterlagen

Aktuelle Fassung der Nachprüfanweisung (Sicherstellung)
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