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Independence Merlin Betriebsanleitung Seite 20

Gleitsegel
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gliders for real pilots
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Wenn das überprüfte Gerät in irgendeiner Weise sich nicht richtig verhält, darf mit diesem
!
Gerät nicht mehr geflogen werden und muss zur Überprüfung zum Hersteller. Keinesfalls
darf man selbst versuchen, den Fehler zu beheben.
Sonstige vorgesehene Prüfungen:
Kontrolle der Leinendehnung:
!
Alle innersten Stammleinen sind zunächst unter einer Belastung von 6 daN zu messen und dann für
5 Sekunden mit 20 daN zu belasten und anschließend wieder unter 6 daN zu vermessen. Diese
Tätigkeit ist unbedingt vor der Vermessung der Leinenlängen durchzuführen und die
Dehnungswerte im Nachprüf-Protokoll festzuhalten.
19.6. Prüfmittel
Für die einzelnen Prüfung zu verwendende Prüfmittel müssen unbedingt die nachstehend genannten
Geräte verwendet werden:
-
Luftdurchlässigkeitsmessgerät: JDC
-
Längenmessgerät: Maßband aus Stahl
-
Festigkeitsmessgerät für Leinen: elektronische Messung mit Maximalwertspeicher,
Abtastrate > 5 Messungen/Sekunde
-
Festigkeitsmessgerät für Kappe: Bettsometer, B.M.A. GB 2270768
Alle Messgeräte müssen in regelmäßigen Abständen gemäß den jeweiligen Herstellerangaben
kalibriert und gewartet werden.
19.7. Dokumentation
Alle Prüfergebnisse sowie alle Angaben des Schirmes (Typ, Größe, Seriennummer, Baujahr)
!
müssen im Nachprüfprotokoll vermerkt werden.
Reparatur- und Korrekturarbeiten werden ebenfalls auf dem Nachprüfprotokoll vermerkt.
!
Der Gesamtzustand des Gerätes wird entsprechend der anzukreuzenden Möglichkeiten des
!
Nachprüfprotokolls angegeben. In dem Gesamtzustand fließen alle ermittelten Werte wie
Festigkeiten, Porosität, etc ein.
Bei einem negativen Prüfergebnis ist mit dem Hersteller Kontakt aufzunehmen um die weitere
!
Verfahrensweise abzustimmen ( z. B. Einsendung des Gerätes an den Hersteller zur
Reparatur).
Außergewöhnliche Mängel sind dem Hersteller sofort zu melden!
!
Die Nachprüfung wird am Gerät neben der Zulassungsplakette / Typenkennblatt mit dem
!
entsprechenden Nachprüfstempel vermerkt. Dieser Nachprüfstempel ist vollständig
auszufüllen mit dem Zeitpunkt der nächsten Nachprüfung, Ort, Datum, Unterschrift und
Prüfername.
Sämtliche Nachprüfunterlagen (Nachprüfprotokoll und Vermessungsprotokoll) sind in 3-
!
facher Ausfertigung zu erstellen. Jeweils eine Ausfertigung erhält der Gerätehalter, Prüfer
und Hersteller (die Ausfertigung muss zeitnah übermittelt werden). Die Aufbewahrungsfrist
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der Nachprüfunterlagen beträgt 6 Jahre.

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