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Independence Merlin Betriebsanleitung Seite 19

Gleitsegel
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Kontrolle der Kappenfestigkeit:
Die Prüfung der Kappenfestigkeit wird mit dem Bettsometer (B.M.A.A.aproved Patent No. GB
!
2270768 Clive Betts Sales) vorgenommen. Bei dieser Prüfung wird in das Ober- und
Untersegel im Bereich der A-Leinenanlenkung ein nadeldickes Loch gestoßen und das Tuch auf
seine Weiterreißfestigkeit hin geprüft. Der Grenzwert der Messung wird auf 800 g und eine
Risslänge von ^5 mm festgelegt
Der genaue Prüfablauf ist durch die Bedienungsanleitung des Bettsometer vorgegeben. Der
!
ermittelte Messwert wird in das Nachprüfprotokoll eingetragen
Kontrolle der Luftdurchlässigkeit des Tuches:
Mittels einer JDC Textiluhr wird eine Porositätsmessung an jeweils mindestens 5 Punkten des
!
Obersegels (wobei mindestens 2 Messpunkte im mittleren Schirmdrittel liegen müssen) und
mindestens 3 Punkten des Untersegels durchgeführt. Die ermittelten Werte werden im
Nachprüfprotokoll dokumentiert. Die Messpunkte auf dem Ober-/Untersegel liegen über die
Spannweite verteilt ca. 20-30 cm hinter der Einströmkante.
Grenzwerte: keine Messstelle darf einen Wert von unterhalb von 10 Sekunden erreichen. Ergibt
!
eine Messung einen Wert unter 10 Sekunden, so verliert das Gleitsegel seine
Betriebstüchtigkeit.
Sichtkontrolle von Trimmung und Einstellung:
Alle Leinen sind lt. Leinenübersichtsplan zu kontrollieren ob sie auch richtig eingeleint wurden,
!
und dass auch alle Leinenebenen frei sind. Ebenso sind die Bremsleinen zu kontrollieren, dass
alles richtig eingeleint und frei ist.
Die Sichtkontrolle muss genau dem Leinenübersichtsplan entsprechen
!
Checkflug:
Ein Checkflug ist nur bei größeren Reparaturen notwendig.
!
Beim Checkflug muss festgestellt werden, ob sich die Flugeigenschaften des zu überprüfenden
!
Gleitsegels gegenüber einem fabrikneuen Gerät verändert haben.
Der Prüfer muss von seinem fliegerischen Können und Erfahrung in der Lage sein, die DHV-
!
Bauvorschriften mit dem Flugverhalten des zu überprüfenden Gleitsegels zu vergleichen und
eventuell veränderte Eigenschaften festzustellen. Dazu gehört vor allen Dingen,
dass das Gleitsegelmuster und dessen Eigenschaften / Flugverhalten dem Prüfer bekannt
!
sind.
Ebenfalls müssen die zum Zeitpunkt der Zulassung des Musters geltenden DHV-
!
Bauvorschriften bekannt sein.
Ein Checkflug muss mindestens die Punkte Aufziehverhalten, Neigung zum Sackflug
!
(Wiederanfahren aus dem B-Stall), Tendenz zu Negativkurven, Steuerweglängen, >50%iges
einseitiges Einklappen umfassen.
independence
gliders for real pilots
www.independence-world.com
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