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Independence Merlin Betriebsanleitung Seite 18

Gleitsegel
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independence
gliders for real pilots
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Vermessung der Leinenlängen:
Die einzelnen Leinen werden ausgelegt und mit 5 daN belastet. Die Vermessung erfolgt vom
!
Leinenschäkel bis zur Kappe gemäß DHV-Methode. Die Rippennummerierung beginnt jeweils in
der Flügelmitte wobei die Flügelseiten in Flugrichtung von oben gesehen werden. Die
ermittelten Gesamtleinenlängen werden im Nachprüfprotokoll dokumentiert und den
Sollleinenlängen des entsprechenden DHV-Typenkennblattes gegenübergestellt. Die
Vermessung der gegenüberliegenden Flügelseite kann, gleiche Bedingungen vorausgesetzt,
durch einen Symmetriecheck vorgenommen werden. Die Einhaltung der aus der
Herstelleranweisung zu entnehmenden Toleranzen ist im Nachprüfprotokoll zu dokumentieren
Grenzwerte (Toleranzwerte) dürfen maximal +/- 15 mm gegenüber dem Typenkennblatt
!
abweichen, wobei durch die Toleranzen keine nennenswerte Trimmverschiebung vorliegen
darf. Die Toleranzen der Bremsleinen betragen +/- 25 mm Abweichung gegenüber dem
Typenkennblatt.
Einschränkend gilt, dass ein Feintrimm in 2 Fällen vorgenommen werden muss (die
!
Vorgehensweise muss beim Hersteller erfragt werden):
# wenn mehr als 50 % der Leinen die Toleranzgrenze erreichen, wobei die Toleranzgrenze
lediglich entweder in + oder Richtung abweichen darf (gerechnet werden alle Werte von 12-15
mm).
# oder 25 % der Leinen die Toleranzgrenzen in beide Richtungen (+ oder -) abweichen (Beispiel:
A/B Leinen sind um 12-15 mm länger, während gleichzeitig die C/D Leinen um 12-15 mm kürzer
als im Typenkennblatt sind (Trimmverschiebung nach hinten durch Alterung)
Kontrolle der Leinenfestigkeit
Der Nachweis der Leinenfestigkeit ist analog zu dem vom DHV geforderten Nachweis für die
!
Musterzulassung zu dokumentieren:
Stammleine: Aus jeder Leinenebene (A, B, C, D) wird jeweils aus der Schirmmitte eine
!
Stammleine ausgebaut und mit dem Zugfestigkeitsprüfgerät die Bruchlast ermittelt. Die
ausgebauten Leinen sind im Nachprüfprotokoll zu benennen (z.B. A1, B1, C1, D1 in Flugrichtung
links). Dies ist wichtig, damit bei einer späteren Nachprüfung nicht die bei der
vorhergegangenen Prüfung ersetzte Leine geprüft wird. Bei der 3. und 4. Nachprüfung werden
Stammleinen neben der mittleren Stammleine geprüft (d.h. A2, B2, C2, D2). Ab der 5.
Nachprüfung fängt der Turnus wieder von vorne an (z.B. A1, B1, C1, D1 in Flugrichtung links,
gemäß der ersten Nachprüfung).
Galerieleinen: Oberhalb der Stammleinen wird jeweils eine weiterführende Leine bis hin zur
!
Kappe ausgebaut und ebenfalls die Bruchlast ermittelt. Liegt die ermittelte Bruchlast der A-
Galerieleinen beim 1,5-fachen des Sollwert (z.B. Sollwert 26 daN, ermittelte Bruchlast >39
daN), dann kann eine Prüfung von weiteren Galerieleinen auf der B/C/D-Ebenen entfallen.
Grenzwerte der Einzelleinen für den Merlin:
!
Small:
Stammleinen: A/B: 67 daN; C/D: 50 daN; Obere Ebene: A/B: 23 daN; C/D: 23 daN
Medium:
Stammleinen: A/B: 67 daN; C/D: 50 daN; Obere Ebene: A/B: 23 daN; C/D:23 daN
Large:
Stammleinen: A/B: 87 daN; C/D: 65 daN; Obere Ebene: A/B: 29 daN; C/D: 29 daN
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