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Nachprüfanweisung; Nachprüfungsintervalle; Notwendige Unterlagen - Independence Sportster Betriebshandbuch

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Sportster S / M / L
18. Nachprüfanweisung
Achtung: Die Firma Fly market GmbH & Co. KG haftet nicht für Fehler der verantwortlichen Person
(bzw. Checkbetrieb), die den Check ausführt. Diese arbeitet immer auf eigene Verantwortung!
Bei Zweifel an der Durchführung der Checks oder Lufttüchtigkeit des Gerätes immer Fly market GmbH
& Co. KG kontaktieren, oder gegebenfalls das Gerät zur Überprüfung direkt zu uns schicken.
18.1. Gegenstand der Prüfung
Der Prüfungspflicht unterliegt jedes Gleitsegelmuster.
Die Prüfungen können vom Hersteller oder einer, von ihm beauftragten Person durchgeführt werden,
die die nachstehenden personellen Voraussetzungen erfüllen. Seit dem 01.07.2001 besteht auch die
gesetzliche Möglichkeit, dass der Halter sein Gerät selber nachprüfen kann. Diese Möglichkeit wird
vom Hersteller ausdrücklich nicht empfohlen, da der Halter in der Regel nicht die Entsprechende per-
sonelle Voraussetzung und Messgeräte zur Verfügung hat. Zudem darf in diesem Fall das Gerät nur
vom Halter geflogen werden eine Nutzung des Gleitsegels durch Dritte ist dann ausgeschlossen!!! Bei
jeder Nachprüfung wird ein Prüfprotokoll erstellt. Der Halter ist verpflichtet, immer das letzte Schrift-
stück aufzubewahren, sowie dem Hersteller eine Kopie dieses Nachprüfprotokolls zu übersenden. Je-
der Prüfschritt ist gewissenhaft durchzuführen und im Nachprüfprotokoll einzutragen.
Falls bei der Prüfung ein Mangel festgestellt wird, darf mit dem Gerät nicht weiter geflogen werden. Es
muss dann eine Instandsetzung durch den Hersteller oder einer, von ihm beauftragten Person durch-
geführt werden.
18.2. Nachprüfungsintervalle
Der Turnus beträgt bei Schulungsgeräten und gewerblich genutzten Tandem Gleitschirmen alle 12
Monate, alle anders genutzten Gleitschirme alle 24 Monate oder nach 150 Betriebsstunden. Alle 20
Betriebsstunden müssen die Leinenlängen mit dem Kennblatt verglichen werden.
18.3. Personelle Voraussetzungen für die Nachprüfung
Personelle Voraussetzungen für die Nachprüfung von ausschließlich persönlich und einsitzig genutz-
ten Gleitsegel:
Besitz eines gültigen unbeschränkten Luftfahrerscheins für Gleitsegel oder gleichwertige aner-
kannte Lizenz.
Eine ausreichende typenbezogene Einschulung im Betrieb des Herstellers oder Importeurs.
Hinweis: Wurde ein GS ausschließlich für die persönliche Nutzung nachgeprüft, dann ist dessen Be-
nutzung durch Dritte ausgeschlossen.
Personelle Voraussetzung für die Nachprüfung von Gleitsegel, die von Dritten genutzt werden und für
Doppelsitzer:
Eine für die Prüftätigkeit förderliche Berufsausbildung
Eine berufliche Tätigkeit von zwei Jahren bei der Herstellung oder Instandhaltung von Gleitschir-
men und Hängegleitern oder technisch ähnlichen Art, davon 6 Monate innerhalb den letzten 24
Monaten. In einem Herstellerbetrieb für Luftsportgerät.
Eine ausreichende, mindestens zweiwöchige typenbezogene Einschulung im Betrieb des Her-
stellers oder Importeurs
Eine typenbezogene Einweisung je Gerätetyp die jährlich zu verlängern ist.

18.4. Notwendige Unterlagen

Aktuelle Fassung der Nachprüfanweisung (Sicherstellung)
Luftsportgeräte-Kennblatt
Stückprüfprotokoll
Vorangegangene Nachprüfprotokolle (nur bei weiteren Nachprüfungen)
Wartungs- und Kalibrierunterlagen der Messgeräte
Anweisungen des Herstellers zur Mängelbehebung
Ggf. Lufttüchtigkeitsanweisungen
Independence—Am Schönebach 3—D-87637 Eisenberg
Rev. 1.0—09/2010—Seite 18

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