2 Sicherheitshinweise
2.1 Darstellung und Aufbau von
Warnhinweisen
Die Warnhinweise sind handlungsbezogen
und wie folgt aufgebaut und abgestuft:
GEFAHR
Art und Quelle der Gefahr!
Erläuterung zur Art und Quelle.
f Maßnahmen zur Abwendung der
Gefahr.
GEFAHR
Unmittelbare Lebensgefahr oder
schwere Verletzungen.
VORSICHT
Mögliche leichte Verletzungen, Sach-
oder Umweltschäden.
Betriebsanleitung: PX-1C - Funk-Rauchwarnmelder
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2.2 Bestimmungsgemäße
Verwendung
Das Gerät dürfen Sie nur für folgende
Zwecke verwenden:
Raucherfassung und Hitzewarnung in
•
pri vaten Haushalten und bewohnten
Immobilien inkl. der Alarmweiter-
leitung per Funk-Verbindung
Rauchwarnmelder im Innenraum
•
Funk-Gruppe oder Gemein-
•
schafts-Funk-Gruppe von
Rauchwarnmeldern
Einsatz in bewohnbaren Freizeit-
•
fahrzeugen (z. B. Wohnwagen)
Beachten Sie bei der Verwendung des
Rauchwarnmelders Folgendes:
f Gerät ausschließlich bestimmungs-
gemäß und in einem technisch
einwandfreiem Zustand verwenden
f für Sondereinstellungen an den
Hersteller wenden
2.3 Nichtbestimmungsgemäße
Verwendung
Das Gerät dürfen Sie nicht für folgende
Zwecke verwenden:
Wärmemelder im Sinne der EN 54-5
•
drahtloser Rauchmelder/Brand-
•
melder im Sinne der EN 54-25
jede Verwendung, die nicht in dieser
•
Betriebsanleitung ausdrücklich
als zulässig beschrieben ist
2.4 Maximale Nutzungsdauer
Nach spätestens 12 Jahren ist die bestim-
mungsgemäße und zugleich maximale
Nutzungsdauer des Gerätes erreicht.
Die hier genannten 12 Jahre gliedern
sich in eine typische Nutzungsdauer von
10 Jahren sowie in eine Nutzungsdauer-/
Energiereserve von maximal weiteren
2 Jahren.
f Tauschen Sie das Gerät nach Ablauf
der maximalen Nutzungsdauer aus.
Betriebsanleitung: PX-1C - Funk-Rauchwarnmelder
DE
DE
2.5 Grundsätzliche
Sicherheitshinweise
Die grundsätzlichen Sicherheitshinweise
fassen alle Maßnahmen zur Sicherheit the-
matisch zusammen und gelten jederzeit.
Allgemein
Rauchwarnmelder warnen frühzeitig
vor Brandrauch bzw. Bränden, damit die
Bewohner von Haus und Wohnung recht-
zeitig reagieren, insbesondere die brand-
beaufschlagten Räume sofort verlassen
und die Feuerwehr alarmieren können.
Rauchwarnmelder verhindern weder die
Entstehung von Bränden noch bekämpfen
sie diese selbsttätig.
Rauchwarnmelder alarmieren weder
unmittelbar die Feuerwehr oder eine
hilfeleistende Stelle. Rauchwarnmelder
dienen nicht der Verhinder ung von
Brandschäden, insbesondere nicht, wenn
bei Brandausbruch niemand anwesend ist.
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