Die beschränkte Garantie deckt keine
Ansprüche ab, die auf Unfälle, Missbrauch,
Anwendungsfehler, Fahrlässigkeit oder auf
die nachfolgend dargestellten Garantie-
Ausschlussgründe zurückzuführen sind.
1.8 Garantie-Ausschlussgründe
Verschmutzung
Staubablagerungen und Insektenbefall
im Messsystem des Gerätes sind kein
Garantiefall. Auch die mit solchen
Verschmutzungsformen einhergehenden
Rauchalarme oder Hin weissignale, deuten
nicht auf eine Fehlfunktion des Gerätes
hin, sondern zeigen lediglich einen Mangel
an Pflege, Reinigung und Wartung an.
Physische/mechanische Beschädigung
Wenn das Gerät beschädigt wurde,
z. B. das Gehäuse aufgebrochen oder das
Gerät geöffnet wurde, ist damit der Verlust
jeden Garantie-Anspruches verbunden.
Betriebsanleitung: PX-1C - Funk-Rauchwarnmelder
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G l e i c h e s g i l t f ü r j e d e F o r m d e r
Gewalteinwirkung auf das Gerät, welche
bewirkt, dass das Gerät zwar äußerlich
unbeschädigt, jedoch im Ge häu seinneren
(z. B. Elektronik) beschädigt ist.
Kontamination
Wenn das Gerät äußerlich und/oder
innerlich durch Anhaftungen konta-
minier t (übermäßig verschmutzt) ist,
wird damit der Verlust jeden Garantie-
Anspruches verbunden. Als Kontamination
werden Anstriche und vergleichbare
Substanzen auf der Oberfläche des
Gerätes und innerhalb des Gehäuses/
Messsystems des Gerätes verstanden.
Dabei ist die Dekoration/Bemalung, wel-
che sich ausschließlich auf die Prüf-/Stopp-
Taste (Abdeckung Rauchwarnmelder) be-
grenzt, von einem Garantie-Ausschluss
ausgenommen!
Außerdem sind Anhaftungen von
Brandrückständen (z. B. Ruß) ebenso
wie Nikotin- und Fettbeläge, welche ei-
ne unschwer erkennbare Verfärbung
des Gerätes bewirkt haben, als Konta-
mina tion kategorisier t, die den Verlust
jeden Garantie-Anspruches bedeutet.
Besonders Nikotin- und Fett-Kondensate
legen sich nicht nur auf die äußere
Oberfläche des Gerätes, sondern lagern
sich ebenso auf den Oberflächen der op-
tischen Messbauteile ab. Besonders dort
führ t die Anhaftung von Kondensaten
zu einer vorzeitigen Beeinträchtigung der
optischen Eigenschaften der Messbauteile,
welche das Gerät durch autonome
Rekalibrierungen nur im Rahmen der phy-
sikalischen Grenzen kompensieren kann.
Feuchteschäden/Korrosion
Sofern es vorgekommen ist, dass das
Gerät und insbesondere dessen Elek tro-
nik durch Feuchtigkeit, jedwelcher Ar t,
beschädigt wurde, ist damit der Verlust
jeden Garantie-Anspruches verbunden.
Unter Feuchtigkeit ist demnach nicht nur
die Einwirkung einer Flüssigkeit, sondern
auch regelmäßig, überdurchschnittliche
Einwirkung von Luftfeuchtigkeit (> 70 %)
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auf das Gerät zu verstehen. Durch die
Einwirkung von übermäßiger Luftfeuchte
(z. B. Wasserdampf/Bratendunst) wird
einer seits die Batterie des Gerätes
überdurchschnittlich entladen und die
Batterielebenkapazität erheblich verkürzt.
Andererseits können Flüssigkeiten und ho-
he Luftfeuchte die El ektronik des Gerätes
beschädigen, indem sie Korrosionen
verursachen.
Thermische Beschädigung
Sofern das Gerät kurzweilig oder dauer-
haft einer Temperatur unter 0 °C oder
über 70 °C ausgesetzt wurde, ist damit
der Verlust jeden Garantie-Anspruches
verbunden. Insbesondere besteht kein
Ga ran tie-Anspruch für Geräte, welche
bei einem Brand hohen Temperaturen
und Rauch ga sen ausgesetzt waren.
Beschädigungen des Gerätes in Folge von
Frost/Kälte sind ebenso wie Hitzeschäden
nicht über die Garantie abgedeckt.
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