2.3 Anforderungen an den Schornstein
Vor Einbau des Ofens ist der Schornstein auf seine Eignung zu prüfen. Die einwandfreie Funktion des Geräts ist
vom Anschluss an den richtigen Schornstein abhängig.
• Anforderungen der geltenden Vorschriften sind zu beachten. (jeweilige Landesbauordnung, jeweilige Feue-
rungsverordnung, 1. BImSchV, DIN V 18160, DIN EN 15287-1).
• Die ausreichende Funktion des Schornsteins ist nach DIN EN 13384 rechnerisch nachzuweisen.
• Der Schornsteinzug muss bei Nennwärmeleistung den in den Technischen Daten angegebenen Mindest-
förderdruck einhalten. Wird der Mindestförderuck nicht erreicht, ist ein bestimmungsgemäßer Betrieb der
Feuerstätte nicht möglich.
• Der Schornsteinzug muss bei Nennwärmeleistung den in den Technischen Daten angegebenen Maximalför-
derdruck einhalten. Ein zu starker Förderdruck erhöht den Brennstoffdurchsatz, die Brennraumtemperaturen
und freigesetzte Leistung. Damit erhöht sich auch die Beanspruchung und der Verschleiß der Bauteile, der
Wirkungsgrad sinkt und die schädlichen Emissionen steigen an.
• Der Schornstein muss für Abgase von festen Brennstoffen geeignet sein (Rußbrand-Beständigkeit, Kenn-
zeichnung der Abgasanlage: G).
• Alle in den gleichen Schornstein führenden Öffnungen, wie z. B. Ofen- und Schornsteinreinigungsöffnungen
müssen geschlossen sein.
2.4 Bestimmung des Gesamtförderdrucks
Der Gesamtförderdruck ist für jede Ofenanlage individuell zu bestimmen.
• Der insgesamt benötigte Förderdruck der Feuerstätte setzt sich aus mehreren Einzeldrücken zusammen.
• Für die Bestimmung des Gesamtförderdrucks der Feuerstätte sind die jeweiligen Einzelwerte entsprechend
der nachfolgenden Übersicht zu ermitteln und zu addieren.
1.
Förderdruck für die Verbrennungsluftversorgung
2.
Förderdruck für den Raumheizer
3.
Förderdruck für das Verbindungsstück
Aufstellung und Erstinbetriebnahme
bei Verbrennungsluftversorgung aus dem Aufstellraum
(Raumluftverbund):
mindestens 4 Pa nach DIN EN 13384, bzw.
bei Verbrennungsluftversorgung über externe Leitung aus
dem Freien (Verbrennungsluftleitung):
Wertermittlung nach Kap. 2.5 oder nach DIN EN 13384
12 Pa bei Nennwärmeleistung
Wert durch entsprechende Berechnung nach DIN EN 13384
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