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Paratech P80 Betriebshandbuch Seite 42

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− Sichtkontrolle von Trimmung und Einstellung
− Im Normalfall besteht bei Einhaltung der oben angegebe-
nen Toleranzwerte kein Grund die Trimmung oder Einstel-
lung zu ändern. Im Einzelfall liegt es jedoch im Ermessen
des Prüfers, eine Trimmkorrektur vorzunehmen, z.B. wenn
sämtliche Toleranzen der A-Leinen im Plusbereich und
sämtliche Toleranzen der B-Leinen im Minusbereich liegen.
− Checkflug
− Im Normalfall ist bei Befolgen der vorliegenden Verfah-
renseinweisungen kein Checkflug erforderlich. Sollten be-
sondere Umstände vorliegen, liegt es im Ermessen des Prü-
fers einen Checkflug vorzunehmen. Hierbei sind die Anwei-
sungen des Herstellers zu beachten.
− Dokumentation
− Die jeweiligen Prüfergebnisse, die Beurteilung des Gesamt-
zustandes des Gleitsegels, sowie Reparaturen und Korrektu-
ren sind im Prüfprotokoll des Herstellers festzuhalten. Die
Soll-, Ist- und Differenzwerte der Leinenlängen sind im Lei-
nenmessblatt festzuhalten. Das Prüfprotokoll und das Lei-
nenmessblatt sind zusammen mit dem Betriebshandbuch
aufzubewahren. Dem Hersteller ist unverzüglich eine Kopie
des Prüfprotokolls und des Leinenmessblatts auszuhändi-
gen. Die Durchführung der Nachprüfung, sowie die Fällig-
keit zur nächsten Nachprüfung ist mit Datum und Unter-
schrift des Prüfers und dessen Prüfernummer auf oder ne-
ben dem Typenschild festzuhalten.
42 | Technische Dokumentation
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