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9.4.6
Prüfschritte
− Identifizierung des Gerätes
− Das Gleitsegel wird an Hand der Musterzulassungs- bzw.
Gütesiegelplakette und des Typenschildes identifiziert.
− Typenschild und Prüfplaketten sind auf Korrektheit, Voll-
ständigkeit und Lesbarkeit zu überprüfen.
− Kontrolle der Luftdurchlässigkeit
− Erfolgt nach Herstelleranweisung mit dem IDC Porosimeter.
Der aktuelle Grenzwert ist beim Hersteller zu erfragen.
− Kontrolle der Kappenfestigkeit
− Diese erfolgt nach Herstelleranweisung entsprechend der
TS-108-Norm. Grenzwert ebenfalls entsprechend
TS-108-Norm. Alternativ dazu ist eine «Bettsome-
ter»-Messung möglich.
− Sichtkontrolle der Kappe
− Obersegel, Untersegel, Eintritts- und Austrittskante, Zell-
zwischenwände, Diagonalzellen oder -bänder, Nähte und
Leinenloops werden auf Risse, Scheuerstellen, Dehnung, Be-
schädigung der Beschichtung, sachgemässe Ausführung von
evtl. Reparaturen und sonstige Auffälligkeiten untersucht.
− Eventuell notwendige Reparaturen sind nur mit den Origi-
nalmaterialien nach Anweisung des Herstellers durchzufüh-
ren.
− Sichtkontrolle der Leinen
− Sämtliche Leinen sind auf Beschädigungen zu untersuchen.
Dies betrifft z.B. Beschädigungen der Nähte oder des Man-
tels, Risse, Knicke, Scheuerstellen, Kernaustritte, Verdi-
ckungen usw.
− Beschädigte Leinen sind durch Originalmaterial (Leine und
Faden) in identischer Verarbeitung zu ersetzen.
− Sichtkontrolle der Verbindungsteile
− Die Tragegurte sind auf Beschädigungen zu untersuchen.
Dies betrifft z.B. Beschädigungen der Nähte oder Risse, Kni-
cke, Scheuerstellen usw. Die Leinenschlösser sind auf Be-
schädigungen oder Verformungen zu überprüfen und es ist
zu kontrollieren, ob sie fest geschlossen sind.
40 | Technische Dokumentation
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