− Die Länge der Tragegurte (nicht beschleunigt und voll be-
schleunigt) ist unter 5 daN Last zu vermessen. Toleranz-
wert: +/-5 mm
− Beschädigte Leinenschlösser müssen ersetzt werden. Be-
schädigte Tragegurte müssen ersetzt oder nach Anweisung
des Herstellers repariert werden.
− Vermessung der Leinenlängen
− Diese erfolgt unter 5 daN Last nach Anweisung des Herstel-
lers. Toleranzwert +/- 10 mm darüber hinausgehende Tole-
ranzen sind im Einzelfall nach Ermessen des Prüfers zuläs-
sig.
− Bei systematischen Abweichungen innerhalb des Toleranz-
werts +/- 10 mm über mehrere Messpunkte ist eine Um-
trimmung nach Anweisung der Herstellers vorzunehmen.
− Kontrolle der Dehnung und Rückstellung der Leinen
− Diese erfolgt unter 20 daN Last nach Anweisung des Her-
stellers. Maximal zulässiger Rückstellwert + 10 mm darüber
hinaus gehende Toleranzen sind im Einzelfall nach Ermes-
sen des Prüfers zulässig.
− Kontrolle der Leinenfestigkeit
− Je eine mittlere Stammleine der A, B, C, und D-Ebene wird
bis zur Bruchlast belastet. Die minimal erforderliche Festig-
keit beträgt für die Summe aller A- und B-Stammleinen 800
daN, für die Summe aller übrigen Stammleinen 600 daN
oder das acht- bzw. sechsfache des maximalen Startge-
wichts. Bei doppelsitzigen Geräten verdoppeln sich diese
Werte.
− Bei Technora Leinenmaterial ist analog noch zusätzlich das
mittlere und/oder obere Stockwerk zu prüfen.
− Zusätzlich zu obiger Minimalfestigkeit verschiedener Lei-
nengruppen ist pro Leine ein Minimalwert für die Festigkeit
abhängig vom Leinentyp durch den Hersteller festgelegt.
41 | Technische Dokumentation