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Eg-Konformitätserklärung - Nice Rb600 Installations- Und Bedienungsanleitung

Für schiebetore
Inhaltsverzeichnis
und Erklärung für den Einbau Einer „unvollständigen Maschine"
Erklärung gemäß den Richtlinien: 2014/30/EU (EMC); 2006/42/EG (MD) Anhang II, Teil B
Hinweis: Der Inhalt dieser Erklärung entspricht den Angaben im offiziellen Dokument, das am Firmensitz der Nice S.p.A. hinterlegt ist, und
zwar in dessen jüngster Fassung vor der Drucklegung dieses Handbuchs. Dieser Text wurde aus redaktionellen Gründen angepasst. Eine
Kopie der Originalerklärung kann bei Nice S.p.A. (TV), Italy angefordert werden.
Nummer der Erklärung: 210/ROBUS
Herstellername: NICE S.p.A.
Adresse: Via Pezza Alta 13, 31046 Rustignè, Oderzo (TV) Italy
Für die Zusammenstellung der technischen Dokumentation autorisierte Person: NICE S.p.A.
Produkttyp: Elektromechanischer Getriebemotor mit integrierter Steuerung
Modell / Typ: RB600/A, RB600P/A, RB600P, RB600, RB600/V1, RB600S, RB500HS, RB1000P, RB1000, RB1000/V1, RB1000/A,
RB1000P/A, RB500HS, RB500HS/V1
Zubehör: Pufferbatterie PS124, Funkempfänger Mod. SMXI, OXI
Der Unterzeichner Roberto Griffa erklärt hiermit eigenverantwortlich als Chief Executive Officer, dass die oben genannten Produkte die
Bestimmungen der folgenden Richtlinien erfüllen:
• RICHTLINIE 2014/30/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Februar 2014 über die Harmonisierung der
Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit (Neufassung), unter Anwendung folgender harmoni-
sierter Normen:
EN 61000-6-2:2005; EN 61000-6-3:2007 + A1:2011
Außerdem entspricht das Gerät im Sinne der Anforderungen an „unvollständige Maschinen" folgender Richtlinie:
Richtlinie 2006/42/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATS vom 17. Mai 2006 über Maschinen zur Änderung der
Richtlinie 95/16/EG (Überarbeitung)
– Der Hersteller erklärt hiermit, dass die einschlägige technische Dokumentation in Konformität zu Anhang VII B der Richtlinie 2006/42/EG
verfasst wurde und folgende grundlegende Anforderungen erfüllt sind: 1.1.1- 1.1.2- 1.1.3- 1.2.1-1.2.6- 1.5.1-1.5.2- 1.5.5- 1.5.6- 1.5.7-
1.5.8- 1.5.10- 1.5.11
– Der Hersteller verpflichtet sich, den zuständigen Stellen der einzelnen Länder bei begründeter Anfrage unter Wahrung seiner Rechte am
geistigen Eigentum die entsprechenden Informationen über die unvollständige Maschine zu übermitteln.
– Falls die unvollständige Maschine in einem europäischen Land in Betrieb genommen wird, dessen offizielle Landessprache nicht mit
der Sprache dieser Erklärung übereinstimmt, ist der Importeur verpflichtet, dieser Erklärung die entsprechende Übersetzung beizulegen.
– Es wird darauf hingewiesen, dass die unvollständige Maschine nicht in Betrieb genommen werden darf, bevor ebenfalls die Konformität
der Maschine, in die sie eingebaut werden soll, zu Richtlinie 2006/42/EG erklärt wurde.
Ferner entspricht das Produkt folgenden Normen:
EN 60335-1:2002 + A1:2004 + A11:2004 + A12:2006 + A2:2006 + A13:2008 + A14:2010 + A15:2011, EN 60335-2-103:2003+A11:2009
Das Produkt erfüllt, auf die anwendbaren Teile begrenzt, folgende Normen:
EN 13241-1:2003+A1:2011, EN 12445:2002, EN 12453:2002, EN 12978:2003+A1:2009
Oderzo, 21. April 2016
EG-Konformitätserklärung
Revision: 12
Sprache: DE
Ing. Roberto Griffa
(Chief Executive Officer)
Deutsch – 29

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Rb600pRb500hsRb500hs/v1Rb1000Rb1000p

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