7.2.
Brennraumauskleidung
In der Anheizphase ist es normal, wenn die Auskleidung mit einem
dunklen Belag versehen wird. Nach Erreichen der Betriebstemperatur
wird die Brennraumauskleidung freigebrannt sein. Risse sind kein Grund
für eine berechtigte Reklamation. Die Auskleidung ist sehr hohen
Belastungen ausgesetzt. Ein Spannungs- oder Dehnungsriss ist nicht
bedenklich, sondern stellt einen rein optischen Mangel dar. Gebrochene
und in der Position veränderte Brennraumauskleidungsteile müssen
allerdings ersetzt werden. Rufen Sie hierzu Ihren Fachhändler an.
Sollte Ersatzschamotte benötigt werden, können Sie diese bei Ihrem
Heizungsbauer mit der entsprechenden Bestellnummer bestellen.
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