Glossar
Wiedereingliederung
Nach einer Fehlerbehebung muss eine Wiedereingliederung (Depassivierung) der ->
F-Peripherie erfolgen. Die Wiedereingliederung (Umschaltung von Ersatzwerten auf
Prozesswerte) erfolgt automatisch oder erst nach einer Anwenderquittierung im
Sicherheitsprogramm.
Nach einer Wiedereingliederung werden bei einer F-Peripherie mit Eingängen wieder die an
den fehlersicheren Eingängen anstehenden Prozesswerte für das -> Sicherheitsprogramm
bereitgestellt. Bei einer F-Peripherie mit Ausgängen werden vom -> F-System wieder die im
Sicherheitsprogramm bereitgestellten Ausgabewerte zu den fehlersicheren Ausgängen
übertragen.
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Dezentrales Peripheriesystem ET 200pro - Fehlersichere Module
Betriebsanleitung, 05/2007, A5E00394072-02