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Rechts-/Linksverkehr; Auslandszulassung - BMW 728i Betriebsanleitung

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Rechts-/Linksverkehr

176n
Beim Grenzübergang in Länder, in
denen auf der anderen Straßenseite als
im Zulassungsland gefahren wird:
Fahrzeuge ohne Xenon-Licht:
Zur Vermeidung von Blendwirkung der
Scheinwerfer hält Ihr BMW Service
Abklebefolie bereit. Zum Anbringen der
Folie die beigefügten Hinweise
beachten.
Fahrzeuge mit Xenon-Licht
1 Lampenabdeckung der Fernlicht-
scheinwerfer entriegeln und abneh-
men (siehe Seite 183)
2 Linksverkehr: Scheibe (Pfeil) nach
links drehen
3 Rechtsverkehr: Scheibe nach rechts
drehen.

Auslandszulassung

Jedes Fahrzeug entspricht den Zulas-
sungsbestimmungen jenes Landes, für
das es gebaut wurde.
Soll ein Fahrzeug wegen Umzug des
Besitzers in einem anderen Land regi-
striert werden, zuvor Erkundigungen
einholen, ob die Einfuhr von Kraftfahr-
zeugen aufgrund evtl. abweichender
Import- oder Zulassungsbedingungen
möglich ist.
Auskunft erhalten Sie in Deutschland
über Tel. 089/382–0 nach Angabe von
*
:
Modell, Fahrzeug-Identifizierungsnum-
mer und Datum der Erstzulassung.
In anderen Ländern wenden Sie sich
bitte an einen BMW Service oder den
Importeur.
Online Version zu Sach-Nr. 01 40 9 791 260 - © 07/98 BMW AG

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Diese Anleitung auch für:

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